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Version vom 21. Januar 2021, 12:31 Uhr von Roediger (Diskussion | Beiträge) (Kodierempfehlung SEG 4)

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Schlagwort: Angina pectoris, Brustschmerz, Thoraxschmerz– durch Schlichtungsausschuss entschieden

Erstellt: 28.02.2006

Aktualisiert: 27.11.2020

Entscheidung des Schlichtungsausschusses veröffentlicht am: 25.11.2020


Problem/Erläuterung

Ein Patient wird mit pectanginösen Beschwerden unter Verdacht auf koronare Herzkrankheit aufgenommen. Die kardiologische Diagnostik einschließlich Linksherzkatheteruntersuchung ergibt keinen Hinweis auf eine kardiale Ursache Rechtfertigt diese Symptomatik alleine die Kodierung der Angina pectoris als Hauptdiagnose?

Kodierempfehlung SEG 4

Nein. Die Definition der Angina pectoris umfasst nicht nur die Symptomatik (Schmerz bzw. „Enge der Brust“), sondern auch deren Genese (Missverhältnis zwischen myokardialem Sauerstoffbedarf und Sauerstoffangebot: Ischämie). Entsprechend findet sich auch der ICD-Kode im Kapitel I20 bis I25 Ischämische Herzkrankheiten.

Die reine Symptomatik ohne Hinweis auf eine Ischämie ist entsprechend mit einem Kode aus R07.- Hals- und Brustschmerzen (z.B. R07.2 Präkordiale Schmerzen) zu verschlüsseln.

Siehe auch Kodierempfehlung 172.

Kommentar FoKA

Dissens:

Wir stimmen mit der Empfehlung der SEG 4 nicht überein, da:

  1. Angina pectoris ist eine klinische Diagnose. Sofern sie behandelt wurde, kann sie als HD kodiert werden (DKR D008b Verdachtsdiagnose)
  2. Auch eine kardiologische Diagnostik inkl. Linksherzkatheteruntersuchung kann eine ischiämische Ursache nicht ausschließen (z.B. Koronarspasmus)

Verweis: siehe auch KDE-Nr. 65 und Nr. 172

Rückmeldung SEG 4

Kein Anpassungsbedarf


Direkt-Link SEG-4

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