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Aktuelle Version vom 9. Februar 2015, 15:59 Uhr

Schlagworte: Neurostimulator, Aggregatwechsel

Erstellt: 12.06.2014

Aktualisiert: 09.10.2014

DRG: M79.6

Problem/Erläuterung

Aufnahme des Patienten zum Aggregatwechsel eines Neurostimulators wegen Batterieerschöpfung im zu erwartenden Zeitfenster. Die Indikation des Neurostimulators ist ein chronisches neuropathisches Schmerzsyndrom der linken Hand. Was ist als Hauptdiagnose zu kodieren?

Kodierempfehlung SEG-4:

Das Schmerzsyndrom, hier M79.64 z.B. M79.6 Schmerzen in den Extremitäten, Hand (Finger, Handwurzel, Mittelhand, Gelenke zwischen diesen Knochen) ist als Hauptdiagnose zuzuweisen. Die Implantation des Neurostimulators erfolgte in Zielrichtung der Schmerzbehandlung. Die Verwendung eines Z-Kodes analog der DKR 0911 ist nicht zulässig. Eine Batterieerschöpfung im zu erwartenden Zeitfenster ist keine Komplikation im medizinischen Sinne. Siehe auch Kodierempfehlung KDE-503

Kommentierung FoKA:

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(09.02.2015)


Direkt-Link SEG-4

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