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(Entscheidung Schlichtungsausschuss (15.10.2020))
 
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'''Schlagworte: Hyperkaliämie, Nierenkrankheit'''
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'''Schlagwort: Hyperkaliämie, Nierenkrankheit<span style="color:blue">''– durch Schlichtungsausschuss entschieden''</span>'''
  
 
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'''Entscheidung des Schlichtungsausschusses veröffentlicht am: 15.10.2020'''
  
 
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Dissens besteht bei der Festlegung der Hauptdiagnose. Im Beispiel fehlen Aussagen zu Komorbiditäten und Aufnahmebefunden. Die akute Dekompensation kann auch multifaktoriell bedingt sein.Die kausalen Zusammenhänge, die zum Auftreten des akuten klinischen Zustandes geführt haben, können wegen fehlender Informationen nicht beurteilt werden.
 
Dissens besteht bei der Festlegung der Hauptdiagnose. Im Beispiel fehlen Aussagen zu Komorbiditäten und Aufnahmebefunden. Die akute Dekompensation kann auch multifaktoriell bedingt sein.Die kausalen Zusammenhänge, die zum Auftreten des akuten klinischen Zustandes geführt haben, können wegen fehlender Informationen nicht beurteilt werden.
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(Kein Anapssungsbedarf 18.01.2016)
  
 
== Rückmeldung SEG 4 ==
 
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In dem beschriebenen Fall (KDE-541), bei dem die Patientin wegen starker Überwässerung und Hyperkaliämie  bei  bekannter  terminaler  Nierenkrankheit  mit  Dialysepflichtigkeit  aufgenommen wird, eine Nierenersatztherapie (CVVH) mit Flüssigkeitsentzug und Ausgleich der Elektrolyte bei akuter respiratorischer Insuffizienz erfolgt und noch am Aufnahmetag die Intubation und invasive Beatmung  begonnen  und  im  Verlauf  die  Patientin  tracheotomiert  wird,  multiple  Komplikationen (Pneumonie,  Sepsis,  Multiorganversagen)  auftreten,  intensivmedizinische  und  antibiotische Therapie  und  Beatmung  bis  zum  Tod  der  Patientin  nach  28  Behandlungstagen  erfolgen,  ist  für die  Auswahl  der  Hauptdiagnose  der  Abschnitt „Zwei oder mehr Diagnosen, die gleichermaßen der Definition der Hauptdiagnose entsprechen“der DKR [https://foka.medizincontroller.de/index.php/DKR_D002f D002] ''Hauptdiagnose'' anzuwenden.
  
[http://drg.mds-ev.net/detail.php?recordnr=541 Direkt-Link SEG-4]
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Demnach gilt:
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''''„Zwei oder mehr Diagnosen, die gleichermaßen der Definition der Hauptdiagnose entsprechen''
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''Wenn  zwei oder mehrere Diagnosen in Bezug  zu Aufnahme, Untersuchungsbefunden und/oder der durchgeführten Therapie gleichermaßen die Kriterien für die Hauptdiagnose erfüllen und ICD 10-Verzeichnisse  und  Kodierrichtlinien  keine  Verschlüsselungsanweisungen  geben,  muss  vom behandelnden  Arzt  entschieden  werden,  welche  Diagnose  am  besten  der  Hauptdiagnose-Definition  entspricht. Nur  in  diesem  Fall  ist  vom  behandelnden  Arzt  diejenige  auszuwählen,  die für  Untersuchung  und/oder  Behandlung  die  meisten  Ressourcen  verbraucht  hat. Hierbei  ist  es unerheblich, ob die Krankheiten verwandt sind oder nicht.“''''
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Die  Hauptdiagnose  ist  danach  abhängig  vom  Ressourcenverbrauch  zu  kodieren,  welcher  sich jedoch  an  Hand  der  hier  zum  Sachverhalt  vorliegenden Informationen  allein  nicht  abschließend sicher bestimmen lässt.
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Aktuelle Version vom 27. Oktober 2020, 16:07 Uhr

Schlagwort: Hyperkaliämie, Nierenkrankheit– durch Schlichtungsausschuss entschieden

Erstellt: 04.05.2015

Aktualisiert: 18.01.2016

Entscheidung des Schlichtungsausschusses veröffentlicht am: 15.10.2020

Problem/Erläuterung

Aufnahme wegen starker Überwässerung und Hyperkaliämie bei bekannter terminaler Nierenkrankheit mit Dialysepflichtigkeit. Es erfolgt eine Nierenersatztherapie (CVVH) mit Flüssigkeitsentzug und Ausgleich der Elektrolyte. Bei akuter respiratorischer Insuffizienz erfolgt noch am Aufnahmetag die Intubation und invasive Beatmung. Im Verlauf Tracheotomie. Multiple Komplikationen (Pneumonie, Sepsis, Multiorganversagen), intensivmedizinische und antibiotische Therapie. Beatmung bis zum Tod der Patientin nach 28 Behandlungstagen.

Was ist die Hauptdiagnose?

Kodierempfehlung SEG-4:

N18.5 Chronische Nierenkrankheit, Stadium 5 ist die korrekte Hauptdiagnose. Aufnahmeanlass ist die dekompensierte chronische Niereninsuffizienz/Nierenkrankheit, die sowohl die Überwässerung als auch die Hyperkaliämie beinhaltet. Das Alphabetische Verzeichnis führt unter dem Suchbegriff „Niere, Insuffizienz, dekompensiert“ zur Schlüsselnummer N18.89 Sonstige chronische Nierenkrankheit, Stadium nicht näher bezeichnet. Da aber in diesem Fallbeispiel das Stadium bekannt ist, ist N18.5 der spezifische Kode.

Kommentierung FoKA:

Dissens (Stand 15.09.2015):

Der Sachverhalt der Überwässerung und Hyperkaliämie bei terminaler Nierenkrankheit ist mit dem Kode N18.5 abzubilden.

Dissens besteht bei der Festlegung der Hauptdiagnose. Im Beispiel fehlen Aussagen zu Komorbiditäten und Aufnahmebefunden. Die akute Dekompensation kann auch multifaktoriell bedingt sein.Die kausalen Zusammenhänge, die zum Auftreten des akuten klinischen Zustandes geführt haben, können wegen fehlender Informationen nicht beurteilt werden.

(Kein Anapssungsbedarf 18.01.2016)

Rückmeldung SEG 4

Die beschriebene Fallkonstellation ist mit N18.5 korrekt abgebildet. Aus unserer Sicht also Konsens.

(17.12.2015)

Entscheidung Schlichtungsausschuss (15.10.2020)

In dem beschriebenen Fall (KDE-541), bei dem die Patientin wegen starker Überwässerung und Hyperkaliämie bei bekannter terminaler Nierenkrankheit mit Dialysepflichtigkeit aufgenommen wird, eine Nierenersatztherapie (CVVH) mit Flüssigkeitsentzug und Ausgleich der Elektrolyte bei akuter respiratorischer Insuffizienz erfolgt und noch am Aufnahmetag die Intubation und invasive Beatmung begonnen und im Verlauf die Patientin tracheotomiert wird, multiple Komplikationen (Pneumonie, Sepsis, Multiorganversagen) auftreten, intensivmedizinische und antibiotische Therapie und Beatmung bis zum Tod der Patientin nach 28 Behandlungstagen erfolgen, ist für die Auswahl der Hauptdiagnose der Abschnitt „Zwei oder mehr Diagnosen, die gleichermaßen der Definition der Hauptdiagnose entsprechen“der DKR D002 Hauptdiagnose anzuwenden.

Demnach gilt:

''„Zwei oder mehr Diagnosen, die gleichermaßen der Definition der Hauptdiagnose entsprechen

Wenn zwei oder mehrere Diagnosen in Bezug zu Aufnahme, Untersuchungsbefunden und/oder der durchgeführten Therapie gleichermaßen die Kriterien für die Hauptdiagnose erfüllen und ICD 10-Verzeichnisse und Kodierrichtlinien keine Verschlüsselungsanweisungen geben, muss vom behandelnden Arzt entschieden werden, welche Diagnose am besten der Hauptdiagnose-Definition entspricht. Nur in diesem Fall ist vom behandelnden Arzt diejenige auszuwählen, die für Untersuchung und/oder Behandlung die meisten Ressourcen verbraucht hat. Hierbei ist es unerheblich, ob die Krankheiten verwandt sind oder nicht.“''

Die Hauptdiagnose ist danach abhängig vom Ressourcenverbrauch zu kodieren, welcher sich jedoch an Hand der hier zum Sachverhalt vorliegenden Informationen allein nicht abschließend sicher bestimmen lässt.


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