KDE-541

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Schlagwort: Hyperkaliämie, Nierenkrankheit– durch Schlichtungsausschuss entschieden

Erstellt: 04.05.2015

Aktualisiert: 18.01.2016

Entscheidung des Schlichtungsausschusses veröffentlicht am: 15.10.2020

Problem/Erläuterung

Aufnahme wegen starker Überwässerung und Hyperkaliämie bei bekannter terminaler Nierenkrankheit mit Dialysepflichtigkeit. Es erfolgt eine Nierenersatztherapie (CVVH) mit Flüssigkeitsentzug und Ausgleich der Elektrolyte. Bei akuter respiratorischer Insuffizienz erfolgt noch am Aufnahmetag die Intubation und invasive Beatmung. Im Verlauf Tracheotomie. Multiple Komplikationen (Pneumonie, Sepsis, Multiorganversagen), intensivmedizinische und antibiotische Therapie. Beatmung bis zum Tod der Patientin nach 28 Behandlungstagen.

Was ist die Hauptdiagnose?

Kodierempfehlung SEG-4:

N18.5 Chronische Nierenkrankheit, Stadium 5 ist die korrekte Hauptdiagnose. Aufnahmeanlass ist die dekompensierte chronische Niereninsuffizienz/Nierenkrankheit, die sowohl die Überwässerung als auch die Hyperkaliämie beinhaltet. Das Alphabetische Verzeichnis führt unter dem Suchbegriff „Niere, Insuffizienz, dekompensiert“ zur Schlüsselnummer N18.89 Sonstige chronische Nierenkrankheit, Stadium nicht näher bezeichnet. Da aber in diesem Fallbeispiel das Stadium bekannt ist, ist N18.5 der spezifische Kode.

Kommentierung FoKA:

Dissens (Stand 15.09.2015):

Der Sachverhalt der Überwässerung und Hyperkaliämie bei terminaler Nierenkrankheit ist mit dem Kode N18.5 abzubilden.

Dissens besteht bei der Festlegung der Hauptdiagnose. Im Beispiel fehlen Aussagen zu Komorbiditäten und Aufnahmebefunden. Die akute Dekompensation kann auch multifaktoriell bedingt sein.Die kausalen Zusammenhänge, die zum Auftreten des akuten klinischen Zustandes geführt haben, können wegen fehlender Informationen nicht beurteilt werden.

(Kein Anapssungsbedarf 18.01.2016)

Rückmeldung SEG 4

Die beschriebene Fallkonstellation ist mit N18.5 korrekt abgebildet. Aus unserer Sicht also Konsens.

(17.12.2015)

Entscheidung Schlichtungsausschuss (15.10.2020)

In dem beschriebenen Fall (KDE-541), bei dem die Patientin wegen starker Überwässerung und Hyperkaliämie bei bekannter terminaler Nierenkrankheit mit Dialysepflichtigkeit aufgenommen wird, eine Nierenersatztherapie (CVVH) mit Flüssigkeitsentzug und Ausgleich der Elektrolyte bei akuter respiratorischer Insuffizienz erfolgt und noch am Aufnahmetag die Intubation und invasive Beatmung begonnen und im Verlauf die Patientin tracheotomiert wird, multiple Komplikationen (Pneumonie, Sepsis, Multiorganversagen) auftreten, intensivmedizinische und antibiotische Therapie und Beatmung bis zum Tod der Patientin nach 28 Behandlungstagen erfolgen, ist für die Auswahl der Hauptdiagnose der Abschnitt „Zwei oder mehr Diagnosen, die gleichermaßen der Definition der Hauptdiagnose entsprechen“der DKR D002 Hauptdiagnoseanzuwenden.

Demnach gilt:

''„Zwei oder mehr Diagnosen, die gleichermaßen der Definition der Hauptdiagnose entsprechen

Wenn zwei oder mehrere Diagnosen in Bezug zu Aufnahme, Untersuchungsbefunden und/oder der durchgeführten Therapie gleichermaßen die Kriterien für die Hauptdiagnose erfüllen und ICD 10-Verzeichnisse und Kodierrichtlinien keine Verschlüsselungsanweisungen geben, muss vom behandelnden Arzt entschieden werden, welche Diagnose am besten der Hauptdiagnose-Definition entspricht. Nur in diesem Fall ist vom behandelnden Arzt diejenige auszuwählen, die für Untersuchung und/oder Behandlung die meisten Ressourcen verbraucht hat. Hierbei ist es unerheblich, ob die Krankheiten verwandt sind oder nicht.“

Die Hauptdiagnose ist danach abhängig vom Ressourcenverbrauch zu kodieren, welcher sich jedoch an Hand der hier zum Sachverhalt vorliegenden Informationen allein nicht abschließend sicher bestimmen lässt.


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