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Version vom 18. Januar 2016, 13:04 Uhr von Dennler (Diskussion | Beiträge) (Kommentierung FoKA:)

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Schlagworte: Beatmung, nichtinvasiv, intermittierend

Erstellt: 13.10.2015

Aktualisiert:

Problem/Erläuterung

Ein Patient wird auf der Intensivstation von Beginn an diskontinuierlich (über Maske) nichtinvasiv stundenweise beatmet. Wie ist die Dauer der Beatmung zu berechnen?

Kodierempfehlung SEG-4:

Anzurechnen auf die Beatmungszeit sind ausschließlich die tatsächlich erbrachten Zeiten der Atemunterstützung.

Bei einer von Anfang an diskontinuierlichen Maskenbeatmung werden die Phasen zwischen den tatsächlich erbrachten Beatmungszeiten für die Gesamtbeatmungszeit nicht berücksichtigt, da es sich hierbei nicht um die in den DKR geregelte Entwöhnungsphase handelt.

Kommentierung FoKA:

Dissens:

In der DKR 1001 steht im Wortlaut: "Zur Entwöhnung vom Respirator zählt auch die maschinelle Unterstützung der Atmung durch intermittierende Phasen assistierter nichtinvasiver Beatmung bzw. Atemunterstützung wie z.B. durch Masken-CPAP/ASB oder durch Masken-CPAP jeweils im Wechsel mit Spontanatmung ohne maschinelle Unterstützung."

Eine Maskenbeatmung (NIV) ist eine Beatmung im Sinne der DKR 1001, wenn der Patient intensivmedizinisch versorgt wird (vgl. Anfrage 44). Die DKR enthält keine Vorschriften, die eine abweichende Zählweise der Beatmungsstunden im Vergleich zu einer invasiven Beatmung rechtfertigen würden. Somit müssen beatmungsfreie Intervalle im Rahmen einer Entwöhnung (Weaning) auch bei einer NIV-Beatmung berücksichtigt werden. Von einem Weaning ist auszugehen, wenn der Behandlungsplan darauf ausgerichtet ist, die Beatmung zu beenden oder bei einem heimbeatmeten Patienten die Intensität der Beatmung zu reduzieren, bis eine stabile respiratorische Situation erreicht ist. Die Intensität einer Beatmung ist z.B. durch die inspiratorische Sauerstoffkonzentration, die Beatmungsdrücke oder die Dauer der beatmungsfreien Intervalle charakterisiert. Siehe auch Anfrage 0100.

(18.01.2016)


Direkt-Link SEG-4

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