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Schlagwort: ECMO/ECLS, Intervention, spezielle – durch Schlichtungsausschuss entschieden

Erstellt: 20.06.2016

Aktualisiert: 27.11.2020

Entscheidung des Schlichtungsausschusses veröffentlicht am: 25.11.2020

Problem/Erläuterung

Ist die tägliche Erfassung des Betriebs einer/s Extrakorporalen Membranoxygenierung (ECMO) / Extracorporal Life Support System (ECLS) als spezielle Intervention auf der Intensivstation im Rahmen der intensivmedizinischen Komplexbehandlung korrekt?

Kodierempfehlung SEG-4:

Der Betrieb einer ECMO/ECLS (nicht die Anlage) kann bei einem Patienten auf einer Intensivstation nicht täglich als spezielle Intervention im Rahmen der intensivmedizinischen Komplexbehandlung erfasst werden. Der Betrieb der ECMO/ECLS ist nicht als spezielle Intervention zu werten.

Für Fälle ab 2020 ist der Betrieb einer ECMO gemäß OPS eine spezielle Intervention.

Kommentierung FoKA:

Dissens (04.07.2016)

ECMO/ECLS sind keine Routineverfahren auf Intensivstationen. Die Beispielsliste für Interventionen auf der ICU [1] ist nicht abschließend.

Moderne kontinuierliche Herzunterstützungsverfahren waren bei der Entwicklung des Scores nicht bekannt und wurden nicht berücksichtigt.

Im Rahmen einer KDE ist nicht zu klären, ob das Verfahren zu berücksichtigen ist. Eine Entscheidung ist den Partnern der Selbstverwaltung vorbehalten.

Entscheidung Schlichtungsausschuss (25.11.2020)

Die Extrakorporale Membranoxygenierung (ECMO) / Extracorporal Life Support System (ECLS) gehören zu den speziellen Interventionen auf der Intensivstation. Im Rahmen einer intensivmedizinischen Komplexbehandlung ist nur die Anlage der ECMO/ECLS bei der Ermittlung der diesbezüglichen Aufwandspunkte für den TISS zu berücksichtigen.

Kommentar SEG 4 zur Entscheidung des Schlichtungsausschusses

Mit der Entscheidung des Schlichtungsausschusses (veröffentlicht am 25.11.2020) wird die bis einschließlich 2019 geltende Aussage der Kodierempfehlung bestätigt.


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