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Schlagwort: Diabetes, pAVK, Diabetischer Fuß

Erstellt: 28.02.2006

Aktualisiert: 26.06.2019

ICD: I79.2 I70.23 E10.5

Problem/Erläuterung

Was ist Hauptdiagnose bei peripherer arteriellen Verschlusskrankheit (pAVK) und gleichzeitig bestehendem Diabetes mellitus?
„Diabetischer Fuß“ wird kodiert mit E10-E14, vierte und fünfte Stelle -.74 Mit multiplen Komplikationen, mit diabetischem Fußsyndrom, nicht als entgleist bezeichnet oder -.75 Mit multiplen Komplikationen, mit diabetischem Fußsyndrom, als entgleist bezeichnet. Periphere vaskuläre Erkrankungen, die in kausalem Zusammenhang mit Diabetes mellitus stehen, sind mit E10-E14, vierte Stelle -.5 Mit peripheren vaskulären Komplikationen zu verschlüsseln (DKR 0401h).
Häufig besteht die Konstellation einer pAVK mit hinzu gekommenem Diabetes mellitus. Z.B. anamnestisch Ruheschmerz, jetzt stationäre Aufnahme wegen ulzerösen Veränderungen an den Füßen. Operative Behandlung (Bypass oder Amputation). Als weitere Risikofaktoren sind arterielle Hypertonie und Nikotinabusus bekannt. Das Krankenhaus kodiert pAVK als Hauptdiagnose und Diabetischen Fuß als Nebendiagnose

Kodierempfehlung SEG 4

Bei kausalem Zusammenhang und der Diagnose von vaskulären und/oder polyneuropathischen Diabeteskomplikationen wird Diabetes mellitus als Hauptdiagnose kodiert (E10-E14, vierte Stelle -.5 oder vierte und fünfte Stelle -.74 oder -.75). Als Nebendiagnosen werden z.B. I79.2 Periphere Angiopathie bei anderenorts klassifizierten Krankheiten und I70.23 Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Ruheschmerz Ulzeration angegeben (s. DKR 0401d, Beispiele 5 und 9)

Wird im Einzelfall nachvollziehbar kein kausaler Zusammenhang zwischen pAVK und z.B. Altersdiabetes gesehen und die Diagnose von vaskulären und/oder Diabeteskomplikationen nicht gestellt, wird die arterielle Verschlusskrankheit als Hauptdiagnose kodiert (z.B. I70.24 Atherosklerose der Extremitätenarterien, Becken-Bein-Typ, mit Ulzeration Gangrän ). Als Nebendiagnose darf in diesem Fall E10-E14, vierte Stelle -.5 oder vierte und fünfte Stelle -.74 oder -.75 nicht kodiert werden (s. DKR 0401h, Beispiel 7).

Siehe auch Kodierempfehlungen 9,35,170, 408, 458, 478und 600.

Kommentar FoKA

Konsens mit Kommentar (Stand 27.04.2015):

Grundsätzlich stimmen wir mit der KDE überein, wobei sie letzlich keine Klarheit bringt (.5 oder .7). Wir empfehlen die Kodierung eines diabetischen Fusses, wenn die Behandlung den Leitlinien der Deutschen Diabetes-Gesellschaft entsprechen.



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