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Bei der beschriebenen knöchernen Defektsituation ist zusätzlich der Kode 5-829.m Implantation von oder (Teil-)Wechsel in ein patientenindividuell angefertigtes Implantat bei knöcherner Defektsituation oder angeborener oder erworbener Deformität als Zusatzkode zu verschlüsseln.
  
 
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Version vom 4. Juli 2016, 12:06 Uhr

Schlagworte: Endoprothese, Kniegelenk, Sonderprothese, CAD-CAM

Erstellt: 20.06.2016

Aktualisiert:

Problem/Erläuterung

Bei einer knöchernen Deformierung mit durch Standardimplantate nicht ausgleichbaren Defektzonen erfolgt die Implantation einer zementierten bikompartimentellen Teilgelenkersatzprothese am Kniegelenk, welche patientenindividuell unter Verwendung eines CAD-CAM-Systems hergestellt wurde.

Ist neben dem Kode

5-822.91 Implantation einer Endoprothese am Kniegelenk, Sonderprothese,zementiert

zusätzlich der Kode

5-822.k1 Implantation einer Endoprothese am Kniegelenk, Bikompartimentelle Teilgelenkersatzprothese, zementiert

zu kodieren?

Kodierempfehlung SEG-4:

Es ist nur 5-822.91 Implantation einer Endoprothese am Kniegelenk, Sonderprothese, zementiert zu kodieren. Im Inklusivum zum Kode 5-822.91 ist ausdrücklich die CAD-CAM-Prothese aufgeführt. Der OPS-Kode 5-822.k1 ist kein Zusatzkode.

Kommentierung FoKA:

Konsens mit Kommentar (04.07.2016)

Bei der beschriebenen knöchernen Defektsituation ist zusätzlich der Kode 5-829.m Implantation von oder (Teil-)Wechsel in ein patientenindividuell angefertigtes Implantat bei knöcherner Defektsituation oder angeborener oder erworbener Deformität als Zusatzkode zu verschlüsseln.


Direkt-Link SEG-4

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