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Aktuelle Version vom 27. Oktober 2016, 10:12 Uhr

Schlagworte: Katarakt-Operation, Punktion, Auge, perkutan

Erstellt: 25.08.2016

Aktualisiert:

Problem/Erläuterung

Im Rahmen einer stationären Katarakt-Operation (Phakoemulsifikation) wird am Ende des Eingriffs prophylaktisch ein Antibiotikum in den vorderen Augenabschnitt, genauer in die Vorderkammer oder Hinterkammer des Auges (Raum zwischen Regenbogenhaut und Intraokularlinse), injiziert.

Ist zusätzlich zu dem Kode für die Katarakt-Operation die Kodierung eines Kodes aus dem Kapitel 8-151 Therapeutische perkutane Punktion des Zentralnervensystems und des Auges zulässig?

Kodierempfehlung SEG-4:

Die zusätzliche Kodierung eines Kodes aus dem Kapitel 8-151 Therapeutische perkutane Punktion des Zentralnervensystems und des Auges ist nicht begründet. Es handelt sich hierbei nicht um eine therapeutische Punktion, sondern um eine prophylaktische Maßnahme über einen vorhandenen Zugangsweg.

Kommentierung FoKA:

Konsens (27.10.2016)


Direkt-Link SEG-4

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