KDE-568

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Schlagworte: Demenz, Halluzinationen, Parkinson

Erstellt: 25.08.2016

Aktualisiert:

Problem/Erläuterung

Wie sind Halluzinationen und/oder affektive Symptome, die im Rahmen einer bekannten Parkinson-Demenz auftreten und behandelt werden, zu verschlüsseln?

Kodierempfehlung SEG-4:

Eine Demenz bei primärem Parkinsonsyndrom ist nach dem Kreuz-Stern System mit einem Kode aus G20.-† Primäres Parkinson-Syndrom und F02.3* Demenz bei primärem Parkinson-Syndrom (G20.-†) zu kodieren.

Halluzinationen werden mit einem Kode aus R44.- Sonstige Symptome, die die Sinneswahrnehmungen und das Wahrnehmungsvermögen betreffen, affektive Störungen in diesem Zusammenhang mit einem Kode aus R45.- Symptome, die die Stimmung betreffen kodiert.

Eine organische Halluzinose liegt nicht vor. Kodes aus F06.- Andere psychische Störungen aufgrund einer Schädigung oder Funktionsstörung des Gehirns oder einer körperlichen Krankheit können nicht verwendet werden, da sich unter der Überschrift von F06.- das Exklusivum „In Verbindung mit Demenz, wie unter F00-F03 beschrieben“ findet.

Kommentierung FoKA:

Konsens mit Kommentar (27.10.16):

Die KDE ist formal bei Berücksichtigung der DKR und der Verschlüsselungshinweise im ICD-Katalog zu konsentieren.

Sie steht allerdings im Widerspruch zur gängigen Kodierpraxis und der darauf basierenden Kalkulation der Fallpauschalen durch das InEK.

Die DRG B67A wird u.a. durch die Kombination eines Parkinson mit Demenz (F02.3*) und den Diagnosen F06.0/F06.2 in der Tabelle B67-K5 angesteuert. Die Diskrepanz ist im Vorschlagsverfahren für 2018 aufzugreifen.


Direkt-Link SEG-4

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