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(Entscheidung Schlichtungsausschuss (15.10.2020))
 
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Es gelten  die  Regelungen  der  [https://foka.medizincontroller.de/index.php?title=DKR_1911m&action=edit&redlink=1 DKR  1911]  Beispiel  1  und  die  Hinweise  im  Anhang  B  der  DKR Version 2020.
 
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Aktuelle Version vom 28. Oktober 2020, 10:06 Uhr

Schlagwort: Schmetterlingsfraktur, Beckenfraktur, Mehrfachverletzung– durch Schlichtungsausschuss entschieden

Erstellt: 21.02.2018

Aktualisiert: 04.06.2018

Entscheidung des Schlichtungsausschusses veröffentlicht am: 15.10.2020

Problem/Erläuterung

Aufnahme eines Patienten ins Krankenhaus nach schwerem Sturz. Nachweis einer Schmetterlingsfraktur des Beckens (nicht dislozierte Beckenringfraktur bds., d. h. Fraktur des Os ischii und des Os pubis, AO Klassifikation: A2).

Wie sind die Frakturen zu kodieren?

S32.89 Fraktur der Lendenwirbelsäule und des Beckens, Sonstige und multiple Teile des Beckens

oder

S32.81 Fraktur der Lendenwirbelsäule und des Beckens, Os ischium i.V.m.
S32.5 Fraktur der Lendenwirbelsäule und des Beckens, Fraktur des Os pubis

Kodierempfehlung SEG-4:

Die Schlüsselnummer S32.89 ist zu verwenden. Es handelt sich um einen Kode, mit dem die Fraktur spezifisch abbildbar ist, siehe hierzu Inklusiva zum Kode (u.a. Schmetterlingsbruch).
Die Regelung der DKR 1911 Mehrfachverletzungen ist nicht anzuwenden. Unter einer Mehrfachverletzung versteht man gleichzeitig entstandene Verletzungen mehrerer Körperregionen oder Organsysteme. Bei vorliegender Schmetterlingsfraktur handelt es sich nicht um unterschiedliche Verletzungen mehrerer Körperregionen, sondern um die Verletzung verschiedener Teile des Beckens. Das Becken ist als eine Körperregion zu verstehen. Dies ist aus der Regelung der DKR 1911 in Verbindung mit der Binnensystematik der ICD-10-GM ableitbar. Unterschiedliche Verletzungen einer Körperregion, die eine getrennte Kodierung einzelner Verletzungen begründen, liegen bei einer Schmetterlingsfraktur nicht vor. Die mehrfachen Frakturen als Form der Verletzung ist mit dem Kode S32.89 umfassend abgebildet, siehe hierzu Einleitung zum Kapitel S00-T98 der ICD-10-GM.

Der Begriff „Körperregion“ im Sinne der DKR wird durch die Klammererläuterung (T00-T07 Verletzungen mit Beteiligung mehrerer Körperregionen) konkretisiert. Aus dem Wortlaut des Titels der Schlüsselnummer T02.1- Frakturen mit Beteiligung mehrerer Körperregionen, Frakturen mit Beteiligung von Thorax und Lumbosakralgegend oder von Thorax und Becken ist eindeutig ableitbar,was unter einer Körperregion im Sinne der ICD-10-GM zu verstehen ist.

Kommentierung FoKA:

Dissens (04.06.2018):

Im Wortlaut der DKR 1911 steht: "Die einzelnen Verletzungen werden, wann immer möglich, entsprechend ihrer Lokalisation und ihrer Art so genau wie möglich kodiert. "

Der Begriff der Körperregion wird in der DKR dahingehend interpretiert, dass entsprechende Kodes nur zu verwenden sind, wenn die Zahl der maximal kodierbaren Kodes überschritten würde.

Somit sind bei einer Schmetterlingsfraktur die Kodes


S32.81 Fraktur der Lendenwirbelsäule und des Beckens, Os ischium i.V.m.
S32.5 Fraktur der Lendenwirbelsäule und des Beckens, Fraktur des Os pubis

zur Abbildung der Verletzung zu nutzen.

Bei Widersprüchen zwischen der DKR und der ICD-10 hat die DKR Vorrang.

Der Kode S32.89 ist für die Beschreibung einer Schmetterlingsfraktur etc. zudem weniger spezifisch als die Kodierung der einzelnen Frakturen, da der Begriff nicht im Klassentitel enthalten ist und der Kode auch wenig aufwendige sonstige Beckenfrakturen subsummiert.

Entscheidung Schlichtungsausschuss (15.10.2020)

Es gelten die Regelungen der DKR 1911 Beispiel 1 und die Hinweise im Anhang B der DKR Version 2020.


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