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Schlagwort: Commotio, Schädel-Hirn-Trauma, Gehirnerschütterung

Stand: 2007-01-10

Aktualisiert: 22.01.2009

ICD: S06.0 R51 Z03.8

Problem/Erläuterung

Ist nach Sturz eines Kindes mit lokalem Kopfschmerz S06.0 Gehirnerschütterung als Hauptdiagnose anzuerkennen, wenn durch Bogen dokumentierte Überwachung erfolgte? Keine dokumentierte Bewusslosigkeit, kein Erbrechen. Die Commotio ist am Ende des Aufenthaltes sicher ausgeschlossen.

Kodierempfehlung SEG 4

Da die Verdachtsdiagnose sicher ausgeschlossen wurde, ist das Symptom Kopfschmerz R51) als Hauptdiagnose zu verschlüsseln (siehe DKR D008b Verdachtsdiagnosen).

Erfolgte die stationäre Aufnahme nur aufgrund anamnestischer Angaben und ohne Symptome, ist Z03.8 Beobachtung bei sonstigen Verdachtsfällen als Hauptdiagnose zu verschlüsseln.

Siehe auch Kodierempfehlung 48.

Kommentar FoKA

Konsens mit Kommentar:

Der FoKA schließt sich der Empfehlung der SEG 4 an.

Hinweis: Nur bei sicheren Ausschluss einer Commotio !

Rückmeldung SEG 4

Kein Anpassungsbedarf


Direkt-Link SEG-4

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