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[http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2014/block-n30-n39.htm#N39 N39.0] differenziert nicht zwischen komplizierten/symptomatischen und unkomplizierten Harnwegsinfekten. Die zitierte Definition vom RKI [http://www.rki.de/cln_178/nn_206444/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Nosokomiale__Infektionen/nosok__infekt__pdf2,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/nosok_infekt_pdf2.pdf] bezieht sich auf die nosokomiale symptomatische Harnwegsinfektion.
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[http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2014/block-n30-n39.htm#N39 N39.0] differenziert nicht zwischen komplizierten/symptomatischen und unkomplizierten Harnwegsinfekten. Die zitierte Definition vom RKI bezieht sich auf die nosokomiale symptomatische Harnwegsinfektion.
  
 
== Hinweis ==
 
== Hinweis ==

Version vom 7. August 2015, 10:49 Uhr

Schlagwort: Harnwegsinfekt

Erstellt: 08.08.2005

Aktualisiert: 15.01.2015

ICD: N39.0

Problem/Erläuterung

Die ICD-Schlüsselnummer N39.0 definiert den Harnwegsinfekt. Diese Nebendiagnose findet sich häufig. Welche medizinische Kriterien rechtfertigen die Kodierung?

Kodierempfehlung SEG 4

Eines der folgenden Kriterien muss erfüllt sein:

  • Signifikante Leukozyturie (mehr als 8 Leukos pro GF im zentrifugierten Sediment plus signifikanter Keimzahl (mind. 100.000 Keime/ml) und Therapie
  • Asymptomatische Bakteriurie bei Kindern/Schwangeren mit Antibiose nach Antibiogramm und bei urologischer Ursachenabklärung mit spezifischer Diagnose und Therapie
  • Typische, dokumentierte und nachvollziehbare Klinik und Therapie

Die Exkl. unter der Gruppe Sonstige Krankheiten des Harnsystems (N30-N39) sind zu berücksichtigen.

Siehe auch Kodierempfehlung 276.

Kommentar FoKA

Dissens (Revision 24.02.2012):

Die Festlegung der Kriterien seitens der SEG 4 zur Rechtfertigung der Kodierung eines Harnwegsinfektes ist so nicht zu akzeptieren, da sie eine willkürliche Auslegung darstellt.

Grundlegend müssen mindestens 2 der folgenden Anzeichen vorliegen: Fieber > 38°C, Harndrang, erhöhte Miktionsfrequenz, Dysurie, suprapubisches Missempfinden und mindestens eins der folgenden Kriterien wie Urinkultur mit mehr als 10 hoch 5 Kolonien/ml Urin einzelnen Uropathogene bei Patienten, die mit entsprechenden antimikrobiellen Therapie behandelt werden und/oder die Diagnose des Arztes.

Ein Ressourcenverbrauch im Sinne der Nebendiagnosendefinition wird vorausgesetzt.

Der FoKA der DGfM verweist ergänzend auf die Definition des Robert-Koch-Instituts für nosokomiale Infektionen.

Eine Definition der ambulant erworbenen Harnwegsinfektionen ist in der S3-Leitlinie des AWMF enthalten.

Rückmeldung SEG 4

Kein Anpassungsbedarf.

N39.0 differenziert nicht zwischen komplizierten/symptomatischen und unkomplizierten Harnwegsinfekten. Die zitierte Definition vom RKI bezieht sich auf die nosokomiale symptomatische Harnwegsinfektion.

Hinweis

Siehe auch Kodierempfehlung N-005 der FoKA zur Zystitis / Harnwegsinfekt


Direkt-Link SEG-4

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