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N39.0 differenziert nicht zwischen komplizierten/symptomatischen und unkomplizierten Harnwegsinfekten. Die zitierte Definition vom RKI [[http://www.rki.de/cln_178/nn_206444/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Nosokomiale__Infektionen/nosok__infekt__pdf2,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/nosok_infekt_pdf2.pdf]] bezieht sich auf die nosokomiale symptomatische Harnwegsinfektion.
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N39.0 differenziert nicht zwischen komplizierten/symptomatischen und unkomplizierten Harnwegsinfekten. Die zitierte Definition vom RKI [http://www.rki.de/cln_178/nn_206444/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Nosokomiale__Infektionen/nosok__infekt__pdf2,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/nosok_infekt_pdf2.pdf] bezieht sich auf die nosokomiale symptomatische Harnwegsinfektion.
  
 
== Hinweis ==
 
== Hinweis ==

Version vom 7. Dezember 2010, 15:10 Uhr

Schlagwort: Harnwegsinfekt

Stand: 2007-01-10

Aktualisiert: 22.01.2009

ICD: N39.0

Problem/Erläuterung

Die ICD-Schlüsselnummer N39.0 definiert den Harnwegsinfekt. Diese Nebendiagnose findet sich häufig. Welche medizinische Kriterien rechtfertigen die Kodierung?

Kodierempfehlung SEG 4

Eines der folgenden Kriterien muss erfüllt sein:

  • Signifikante Leukozyturie (mehr als 8 Leukos pro GF im zentrifugierten Sediment plus signifikanter Keimzahl (mind. 100.000 Keime/ml) und Therapie
  • Asymptomatische Bakteriurie bei Kindern/Schwangeren mit Antibiose nach Antibiogramm und bei urologischer Ursachenabklärung mit spezifischer Diagnose und Therapie
  • Typische, dokumentierte und nachvollziehbare Klinik und Therapie

Die Exkl. unter der Gruppe Sonstige Krankheiten des Harnsystems (N30-N39) sind zu berücksichtigen.

Siehe auch Kodierempfehlung 276.

Kommentar FoKA

Dissens (Revision 15.09.2010):

Die Festlegung der Kriterien seitens der SEG 4 zur Rechtfertigung der Kodierung eines Harnwegsinfektes ist so nicht zu akzeptieren, da sie eine willkürliche Auslegung darstellt. Die FoKA der DGfM verweist auf die Definition des Robert-Koch-Instituts. Demnach müssen mindestens 2 der folgenden Anzeichen vorliegen: Fieber > 38°C, Harndrang, erhöhte Miktionsfrequenz, Dysurie, suprapubisches Missempfinden und mindestens eins der folgenden Kriterien wie Urinkultur mit weniger als 10 hoch 5 Kolonien/ml Urin einzelnen Uropathogene bei Patienten, die mit entsprechenden antimikrobiellen Therapie behandelt werden und/oder die Diagnose des Arztes.

Eine Therapie des Harnwegsinfektes wird in jedem Falle vorausgesetzt.

Rückmeldung SEG 4

Kein Anpassungsbedarf.

N39.0 differenziert nicht zwischen komplizierten/symptomatischen und unkomplizierten Harnwegsinfekten. Die zitierte Definition vom RKI [1] bezieht sich auf die nosokomiale symptomatische Harnwegsinfektion.

Hinweis

Siehe auch Kodierempfehlung N-005 der FoKA zur Zystitis / Harnwegsinfekt


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