Anfrage 0032

Aus DGfM
Wechseln zu: Navigation, Suche

1. Anfrage vom: 21.06.2012

Stand: 20.11.2012


2. Problembeschreibung:

Pat. mit Verbrennungen. Nach operativem Debridement erfolgt "Wundabdeckung" mit Suprathel. Teilweise zugeschnitten auf die Wunde und fixiert, teilweise unzugeschnitten zur Abdeckung der Wunde. Wir kodieren das als "temporäre Weichteildeckung durch alloplastisches Material " mit einem OPS aus 5-923.2* (kleinflächig) bzw. 5-923.7* (großflächig). Der OPS triggert in die Basis-DRG Y02. Die Berufsgenossenschaften fordern eine Kodierung als Verband.


3. Frage:

Haben Sie ähnliche Erfahrungen gemacht? Wie argumentieren Sie? Gibt es vielleicht schon Gerichtsverfahren oder sogar ein Urteil zu dem Problem?


4. ggf. Lösungsansatz:


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

Durch die die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft e.V. und die Deutsche Gesellschaft für Verbrennungsmedizin wurde bereits 2009 ein Vorschlag zur Weiterentwicklung der OPS-Klassifikation unterbreitet, Suprathel als Inklusivum zum OPS-Kode 5-916.7 Temporäre Weichteildeckung: Durch alloplastisches Material, großflächig aufzunehmen [1].

Folgt man dieser Einschätzung, ist bei Verbrennungen der Kode 5-923.7 Temporäre Weichteildeckung bei Verbrennungen und Verätzungen: Durch alloplastisches Material, großflächig zur Verschlüsselung des Verfahrens anzuwenden.


Zurück zu Anfrage 0031

Weiter zu Anfrage 0033

Zurück zur Anfragen Übersicht