Anfrage 0083

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1. Anfrage vom: 29.11.2013

Stand: 27.01.2014


2. Problembeschreibung:

Wir führen in unserer Klinik Komplexbehandlungen nach OPS-Kode 8-552 (Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation) durch. Wenn mit DRG abgerechnet wird, sind bestimmte Mindestmerkmale zu erfüllen, u.a.
a.) Wöchentliche Teambesprechung mit wochenbezogener Dokumentation bisheriger Behandlungsergebnisse und weiterer Behandlungsziele
b.) Vorhandensein und Einsatz von folgenden Therapiebereichen: Physiotherapie/Krankengymnastik, Physikalische Therapie, Ergotherapie, Neuropsychologie, Logopädie/fazioorale Therapie und/oder therapeutische Pflege (…) patientenbezogen in unterschiedlichen Kombinationen von mindestens 300 Minuten täglich (…) im Durchschnitt der Behandlungsdauer der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation.


3. Frage:

Wenn durch eine MDK-Prüfung festgestellt wird, dass
a.) das Protokoll einer Teambesprechung nicht vorliegt (also der Nachweis dieses Mindestmerkmals für eine Woche nicht gegeben ist) und/ oder
b.) nicht für alle Tage der Behandlungsdauer durchschnittlich 300 Minuten Therapien erbracht wurden,
darf die Komplexziffer 8-552 überhaupt nicht kodiert werden?
Oder ist es möglich, stattdessen eine andere Ziffer aus dem Bereich 8-552 zu kodieren (z.B. 8-552.0 statt 8-552.6)


4. ggf. Lösungsansatz:


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

OPS 2013 Systematisches Verzeichnis
8-552.- Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation
8-552.0 Mindestens 7 bis höchstens 13 Behandlungstage
8-552.5 Mindestens 14 bis höchstens 20 Behandlungstage
8-552.6 Mindestens 21 bis höchstens 27 Behandlungstage
8-552.7 Mindestens 28 bis höchstens 41 Behandlungstage
8-552.8 Mindestens 42 bis höchstens 55 Behandlungstage
8-552.9 Mindestens 56 Behandlungstage


Antwort

Voraussetzung für die Abrechnung von Leistungen der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation ist der Nachweis der Erfüllung der Strukturmerkmale.

Gemäß der DKR P005k Multiple Prozeduren/Prozeduren, unterschieden auf der Basis von Größe, Zeit oder Anzahl/Bilaterale Prozeduren sind bei diesen Kodes "die Mengen- bzw. Zeitangaben zu addieren und die Summe ist einmal pro Aufenthalt zu kodieren." Weiterhin ist die DKR P004f Nicht vollendete oder unterbrochene Prozedur zu beachten: "3. Lässt sich die bisher erbrachte Teilleistung mit dem OPS kodieren, so wird nur die Teilleistung kodiert (siehe Beispiele 4 und 5)".

Dieser Logik wird auch vom DIMDI in den FAQs Nr. 8019 und 8021 berücksichtigt, nach der eine Komplexbehandlung unterbrochen und fortgeführt werden kann, wenn die Kriterien zeitweise nicht erfüllt werden.


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