Anfrage 0129
1. Anfrage vom: 14.07.2015
Stand: 15.09.2015
2. Problembeschreibung:
Pat. stellt sich nach Katzenbissverletzung am Finger vor. Es zeigt sich eine Bißwunde. Auf Druck lässt sich aus der Wunde Pus exprimieren. Das Fingerendglied ist insgesamt gerötet und geschwollen. Es erfolgt ein Wunddebridement sowie eine i.v.-Antibiose. Das Wundabstrichergebnis ergab eine bakterielle Infektion mit Pasteurella multocida. Der MDK fordert hier als HD L03.01 Phlegmone an Fingern. Wir hingegen sind der Auffassung, dass A28.0 Pasteurellose der spezifischere Code ist und somit HD sein muss.
3. Frage:
Die o.geschilderte Problematik bereitet uns immer wieder Streitigkeiten mit den Kostenträgern – und mit diesem Problem stehen wir sicher nicht allein. Ich habe leider zu diesem Thema von FoKa- und MDK-Seite nichts gefunden. Wie ist Ihre Auffassung hierzu?
4. ggf. Lösungsansatz:
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
Antwort
Bei der Festlegung der korrekten Hauptdiagnose sind die DKR 1905l Offene Wunden/Verletzungen sowie die Besonderheiten bei der Kodierung von Anthropozoonosen zu beachten.
In der DKR wird gefordert, die spezifische Komplikation (z.B. Erysipel, Phlegmone oder Sepsis) gefolgt von einem Kode für die Verletzung zu verschlüsseln.
Eine Pasteurellose ist eine spezifische Anthropozoonose, die in der Mehrzahl der Fälle durch abszedierende, phlegmonöse Infektionen gekennzeichnet ist. Die Übertragung auf den Menschen durch Katzenbisse ist eine typische Übertragungsform. Pasteurellose.
Im geschilderten Fall ist abweichend von der KDE-417, bei der kein Erreger beschrieben ist, die Entzündung spezifisch mit dem Kode A28.0 zu verschlüsseln.
Zusätzlich ist der Kode L99.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten der Haut und der Unterhaut bei anderenorts klassifizierten Krankheiten sowie der Kode für die Verletzung S61.- anzugeben.
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