Anfrage 0191

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Thema: HD bei Verlegung zur Weiterbehandlung

1. Anfrage vom: 24.04.2017

Stand: 12.06.2017


2. Problembeschreibung:

Patient wird zur Weiterbehandlung extern verlegt.


3. Frage: Wie ist die HD zu wählen, wenn der Patient zur Weiterbehandlung verlegt wird (z.B. in eine Spezialklinik oder auch heimatnah zur Rekonvaleszenz)?


Speziell bei 1. Z.n. Herzklappen-Operation / 2. Sepsis, ohne dass im zweiten KH die Sepsiskriterien erfüllt sind


4. ggf. Lösungsansatz:


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

In den DKR sind Folgebehandlungen nur für Verletzungen / Verbrennungen / geplante Folgeeingriffe (D005) oder bei Apoplex (0601) geregelt. Die SEG4 KDE Nr.22 bezieht sich speziell auf ACVB-OP

Antwort

Grundsätzlich ist mit Ausnahme der Konstellationen, die in den speziellen Kodierrichtlinien gesondert geregelt sind, die Hauptdiagnose nach der DKR D002 auszuwählen.

1. Weiterbehandlung nach Herzklappenersatz
Wird ein Patient zur postoperativen Weiterbehandlung nach Herzklappen-Op verlegt, dann bleibt im weiterbehandelnden Krankenhaus die Klappenerkrankung die HD, ergänzt durch einen Kode aus Z95.-. Wird der Patient wegen einer postoperativ aufgetretenen Komplikation verlegt,ist diese die HD.

2. Weiterbehandlung nach Sepsis
Bei einer Weiterbehandlung nach einer Sepsis ist entweder die noch behandelte Infektion oder die Folgezustände der Sepsis (Organdysfunktionen) zu kodieren, wenn zum Zeitpunkt der Verlegung keine Sepsiskriterien nachweisbar sind.

(Stand: 12.06.2017)


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