Anfrage 0202

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Thema: Rezidivprophylaxe nach Mamma-CA / Adjuvante Hormontherapie

1. Anfrage vom: 04.09.2017

Stand: 15.09.2017


2. Problembeschreibung:

Aufnahme einer Patientin mit Verdacht auf gastrointestinaler Blutung. ÖGD und Diagnose einer chonischen Gastritis. Konservative Therapie. Weiterführung der Dauermedikation mit Aromatasehemmer nach operiertem Mamma-CA vor 5 Jahren.

4. ggf. Lösungsansatz:


3. Frage:

Welche Kodierung ist korrekt: C50.- oder Z85.3 als Nebendiagnose? Ist der ICD C50.- (falls zu kodieren) Hauptdiagnose?


4. ggf. Lösungsansatz:


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

- Lt. DKR 0209 Kodierung der Z85.- bei abgeschlossener Tumorbehandlung, aber einem nachgewiesenen Aufwand im Sinne der Nebendiagnosedefinition. Ist der o.g. Sachverhalt damit gemeint?

- Lt. DKR 0201 ist der Tumor anzugeben als HD anzugeben, bis die Behandlung abgeschlossen ist. Allerdings lt DKR für Krankenhausaufenthalte, die zur Behandlung der bösartigen Erkrankung, zur notwendigen Folgebehandlung sowie zur Diagnostik erfolgen. Dies ist hier nicht der Fall. Es handelt sich um eine Aufnahme aus völlig anderem Grund. Greift diese DKR überhaupt; kann C50.- Hauptdiagnose sein?


Antwort

Die Erkrankung des Magens ist unter Berücksichtigung der DKR 1105d als Hauptdiagnose auszuwählen.

Die Erkrankung, die den Aufenthalt veranlasst hat, ist weder das Mammakarzinom noch eine Komplikation der Erkrankung oder der Tumorbehandlung.

Die Behandlung mit einem Aromatasehemmer ist eine fortgesetzte Behandlung des Mammakarzinoms, das als Nebendiagnose zu verschlüsseln ist.

(15.09.2017)


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