Anfrage 0212

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Thema: Kodierung ältere vs. frische Erkrankung anh. d. Bsp. Lu.-Embolie

1. Anfrage vom: 07.12.2017

Stand: 22.01.2018


2. Problembeschreibung:

Kodierung einer älterer, anamnestischen Erkrankung mit aktueller Prophylaxe/Therapie.


3. Frage:

Wird eine Lungenembolie, die vor einigen (konkret fünf) Monaten akut war und nach Entlassung weiter mit Antikoagulantien behandelt wird bei einem weiteren Aufenthalt gemäss D003l Nebendiagnose weiter mit I26.9 Lungenembolie ohne Angabe eines akuten Cor pulmonale kodiert oder findet der Passus Anamnestische Diagnosen, die das Patientenmanagement gemäß obiger Definition nicht beeinflusst haben, wie z.B. eine ausgeheilte Pneumonie vor 6 Monaten oder ein abgeheiltes Ulkus, werden nicht kodiert Anwendung und die Kodierung erfolgt mit Z86.7 Krankheiten des Kreislaufsystems in der Eigenanamnese?

4. ggf. Lösungsansatz:

Eindeutige Regelung in den DKR bezüglich der Kodierung von Erkrankungen, die in der Vergangenheit lagen, aber noch behandelt werden, also ältere vs. akute Lu.-embolie


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

I26.9 Lungenembolie
D003l Nebendiagnose

Antwort

Wenn eine Lungenembolie im aktuellen Aufenthalt nicht mehr besteht, ist der Sachverhalt mit den Kodes Z92.1 Dauertherapie (gegenwärtig) mit Antikoagulanzien in der Eigenanamnese oder bei Vorliegen einer Koagulopathie mit einem Kode aus D68.- Sonstige Koagulopathien zu verschlüsseln.

(Stand: 22.01.2018)


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