Anfrage 0214

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Thema: Kodierung Arthritis bei zweizeitigen Wechsel

1. Anfrage vom: 08.01.2018

Stand: 22.01.2018


2. Problembeschreibung:

Wiederaufnahme des Patienten zur operativen Revision mit Spacer Explantation und Implantation einer Revisions-Knie-TEP; (im Voraufenthalt Nachweis von Multiresistenten Staph. epidermidis mit entsprechender Behandlung); bei bekanntem Keim erfolgte jetzt eine mehrwöchige i. v. antibiotische Behandlung sowie die Auswahl des Antibiotikumzusatzes im Knochenzement nach Resistogramm. Im histologischen Befund dieses Aufenthaltes wurde ein eitriges Geschehen nachgewiesen, allerdings gelang in den intraop. Abstrichen dieses Aufenthaltes kein Keimnachweis.


3. Frage:

HD T84.5 ist unstrittig;
Kodierung zur Nebendiagnose
ND M00.06 strittig: Lt. MDK-Gutachten: eitrige Arthritis nicht belegt; Infekt mit HD bereits kodiert
(B95.7 ist unstrittig, da auch enterococcus cloacae im Urin nachgewiesen wurde)


4. ggf. Lösungsansatz:


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

Bei einer Infektion im Zusammenhang mit einer KTEP ist der Kode T84.5 zu verwenden. Dieser ist auch bei einem geplanten Folgeeingriff nach Explantation des Kunstgelenkes zu nutzen. Ein Kode aus M00.- ist nicht zu verwenden, da die Struktur eines "normalen" Kniegelenkes nicht mehr vorhanden ist. Entsprechend des Fallbeispiels ist zu prüfen, in welchen Gewebestrukturen histologisch eine eitrige Entzündung nachgewiesen wurde und wie diese zu verschlüsseln ist (z.B. Osteomyelitis).

(Stand: 22.01.2018)


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