Anfrage 0230

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Thema: Tonsillektomie vs. Tonsillotomie

1. Anfrage vom: 11.06.2018

Stand: 23.10.2018


2. Problembeschreibung:

Bei einem vierjährigen Kind werden die über das Gaumenbogenniveau hinausragenden Anteile der deutlich vergrößerten Tonsillen mit der HF-Nadel beidseits abgetragen (RE-OP). Außerdem erfolgen eine RE-Adenotomie sowie eine Parazentese einseitig.


3. Frage:

Ist hier der OPS 5-289.02 Andere Operation an Gaumen und Rachenmandel: Destruktion von erkranktem Gewebe: Thermokoagulation zu wählen oder der OPS 5-281.5 Tonsillektomie (ohne Adenotomie): partiell, transoral ? Die DRG bleibt unberührt, jedoch empfiehlt der MDK-Gutachter ohne Gegenvorschlag, den kodierten OPS 5-281.5 zu streichen (DRG-Wechsel D30B - D13B)


4. ggf. Lösungsansatz:


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

Die DKR P003 führt zu Kombinationskodes aus: "Es gibt aber auch Kodes für kombinierte Eingriffe einschließlich ihrer Komponenten, bei denen mehrere einzeln durchführbare Eingriffe in einer Sitzung vorgenommen werden. Sie sind dann zu verwenden, wenn sie den kombinierten Eingriff vollständig beschreiben und die Kodierrichtlinien bzw. Hinweise nichts anderes vorschreiben.

Die im Fallbeispiel beschriebene Operation lässt sich als Reoperation nicht eindeutig mit einem Kombinationskode beschreiben.

Die Adenotomie ist als Revisionseingriff in jedem Fall mit dem Kode 5-285.1 Readenotomie zu verschlüsseln.

Die Abtragung von Anteilen der Tonsillen ist in Abhängigkeit davon, ob Gewebe nur destruiert oder ob Gewebe z.B. für eine histologische Untersuchung gewonnen wurde, entweder als
5-289.00 Destruktion von erkranktem Gewebe: Elektrokoagulation oder als
5-281.5 Tonsillektomie (ohne Adenotomie): Partiell, transoral
zu verschlüsseln.

Da im Klassentitel des OPS-Vierstellers der Begriff "ohne Adenotomie" in runden Klammern steht, ist dieser nicht obligat zu berücksichtigen und führt auch nicht zum Ausschluss der Kodierung mit zwei OPS-Kodes.

(Stand: 23.10.2018)


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