Anfrage 0241
Thema: Infektion/ Kolonisation von offenen Wunden der Haut und Unterhaut nichttraumatischer Genese, die keine Infektion im (Rubrik-)Titel haben, wie z.B. Dekubiti (L89.-), Ulcera cruri venosum (I87.21) / arteriosum (I70.24), Ulcus cruris, a.n.k. (L97). Eine spezifische Infektion wie eine Phlegmone oder ein Erysipel im Bereich der Wunde liegt nicht vor.
1. Anfrage vom: 25.10.2018
Stand: 01.02.2019
2. Problembeschreibung:
Es ist strittig, ob Erreger, die in den oben genannten Wunden nachgewiesen werden in dem Datenträgeraustauscht diesen Krankheiten zugeordnet werden dürfen. Begründung für die Ablehnung ist der Wortlaut der Kodes von B95! - B98! „[…] als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind“: Die Erreger haben diese Krankheiten nicht verursacht. Die Erreger sind aber obligat anzugeben laut DKR D012 Tabelle2. Über die Argumentation, dass der Wortlaut nicht zutreffend ist wird auch argumentiert, dass die Tabelle 2 der DKR D012 nicht anzuwenden ist. Die Erreger wären ohne diese Wunden, aber nicht nachgewiesen worden. Stehen also im Zusammenhang mit den Krankheiten. Ein Ressourcenaufwand für die Grundkrankheit ist jeweils vorhanden. Und auch ein Ressourcenaufwand für den Erreger, z.B. Desinfektion der Wunde. Die DKR 1906 gilt m.E. nur für traumatische Wunden und ist daher nicht anzuwenden. Die ICD Kodes der „Organkapitel“ tragen kein Hinweis dass Infektionserreger gesondert zu kodieren., bzw. ein Inkl. Wie z.B. Inkl. Kontaminierter/ infizierter Dekubitus
3. Frage:
Wie sollen diese Zustände klassifiziert werden. Ist die zusätzliche Angabe eines Kodes für die Infektion/ Kolonisation gemäß DKR Mehrfachkodierung erlaubt oder wäre dies eine unzulässige Mehrfachkodierung?
4. ggf. Lösungsansatz:
Kodierung der Erreger an dem Primärkode Z22.3 Keimträger bei dem Vorliegen einer Kolonisation. Kodierung der Erreger am Kode L08.8 als Infektion der Haut, ggf. spezifischere Hautinfektion
Änderung/ Ergänzung der ICD Kodes der Organkapitel (analog Blutungen bei Hämorriden); Verschieben der DKR 1906 in das Kapitel 12 damit diese DKR für alle Wunden gilt, und Schaffung eines neues Kodes analog der T89
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
DKR D012, DKR 1906, B95! - B98!; T89; L89-; I70.24; I87.21; L97;Urteil des LSG Sachsen-Anhalt vom 26.03.2013 L4 KR 81/12
Antwort
Die Verwendung von Kodes aus B95! - B98! ist nicht auf Erkrankungen zu beschränken, die eine Infektion bereits im Klassentitel abbilden. Viele Zustände, die in den Organkapiteln kodierbar sind, differenzieren nicht zwischen Erkrankungen mit und ohne Infektion. Dennoch führt die Anwesenheit der Erreger in vielen Fällen zur Veränderungen des Heilungsprozesses und der erforderlichen Behandlung. Dabei ist bei der Interpretation des Begriffs "...als Ursachen von Krankheiten..." eine mögliche multifaktorielle Genese zu berücksichtigen.
Gemäß DKR D012 gilt deshalb:
"Lokale Infektionen bei Zuständen, die den Kapiteln der „Organkrankheiten“ zuzuordnen sind. Schlüsselnummern des Kapitels I zur Identifizierung des Infektionserregers werden hinzugefügt, sofern dieser im Rubriktitel nicht enthalten ist. Am Ende von Kapitel I steht für diesen Zweck die Kategoriengruppe B95!–B98! zur Verfügung"
(Stand: 01.02.2019)
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