Anfrage 0251
Thema: Elektiv offen belassener Schädelknochen nach neurochirurgischem Eingriff
1. Anfrage vom: 02.05.2019
Stand: 14.05.2019
2. Problembeschreibung:
Was ist die Hauptdiagnose bei der Wiederaufnahme zur alleinigen Reimplantation, bei elektiv offen belassenem Schädelknochen nach neurochirurgischem Eingriff, nach vorangegangenem Hirninfarkt im Voraufenthalt?
3. Frage:
Ist die Hauptdiagnose der Grund für die Entfernung des Schädelknochens und somit der Hirninfarkt gemäß DKR 0601i akuter Schlaganfall zu verwenden oder greift hier die DKR D005d Folgezustände und geplante Folgeeingriffe mit dem spezifischen ICD Kode M96.88 Elektiv offen belassener Schädelknochen nach neurochirurgischem Eingriff?
4. ggf. Lösungsansatz:
Ein akuter Schlaganfall liegt nicht mehr vor.
Die Behandlung eines Defizites (Hemiplegie, Aphasie o. ä.) liegt auch nicht vor.
Ein Restzustand wird behandelt.
Die DKR D005d wäre am ehesten nachvollziehbar.
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
D005d :Folgezustände oder Spätfolgen einer Krankheit sind aktuelle Krankheitszustände, die durch eine frühere Krankheit hervorgerufen wurden.
Es gibt keine allgemeine zeitliche Beschränkung für die Verwendung der Schlüsselnummern für Folgezustände. Der Folgezustand kann schon im Frühstadium des Krankheitsprozesses offenbar werden, z.B. neurologische Defizite als Folge eines Hirninfarktes, oder er zeigt sich Jahre später, z.B. die chronische Niereninsuffizienz als Folge einer früheren Nierentuberkulose.
Die Kodierung der Folgezustände von Krankheiten erfordert zwei Schlüsselnummern:
• eine für den aktuellen Rest-/Folgezustand und
• eine Schlüsselnummer („Folgen von ...“), die ausdrückt, dass dieser Zustand Folge einer früheren Krankheit ist.
Der Restzustand oder die Art der Folgezustände werden an erster Stelle angegeben, gefolgt von der Schlüsselnummer „Folgen von ...“.
Dann wäre die Hauptdiagnose M96.88 Elektiv offen belassener Schädelknochen nach neurochirurgischem Eingriff mit der Nebendiagnose I69.3 Folgen eines Hirninfarktes.
D005d gibt weiter an:
Behandlung einer akuten Verletzung/Verbrennung und geplanter Folgeeingriff Für die initiale und nachfolgende Behandlung einer aktuellen Verletzung/Verbrennung ist der Kode für die Verletzung/Verbrennung (weiterhin) als Hauptdiagnose zu verwenden. Auch bei einer Aufnahme zu einer zweiten oder weiteren Operation nach einem Ersteingriff, die zum Zeitpunkt des Ersteingriffs im Rahmen der Gesamtbehandlung bereits als Folgeeingriff geplant war, wird die ursprüngliche Krankheit als Hauptdiagnose kodiert. Das gilt auch dann, wenn die ursprüngliche Krankheit nicht mehr vorhanden ist (siehe Beispiel 5 und 6 DKR).
Metallentfernungen und andere weitere Behandlungen einer Verletzung (z.B. Entfernung eines orthopädischen Nagels) sind zu unterscheiden von der Behandlung einer Folgeerscheinung der ursprünglichen Verletzung (siehe Beispiel 4 DKR). Diese Fälle sind mit dem passenden Kode für die ursprüngliche Verletzung als Hauptdiagnose gefolgt von einem zutreffenden Kode aus Kapitel XXI (z.B. Z47.0 Entfernung einer Metallplatte oder einer anderen inneren Fixationsvorrichtung) als Nebendiagnose zu verschlüsseln, der zusammen mit dem entsprechenden Kode für die Prozedur den Bedarf einer weiteren Behandlung anzeigt.
Strittige Frage: Schädelknochenreplantation bei Hirninfarkt nach einem Jahr fällt unter akuten Verletzung mit Folgeeingriff D005d oder unter Folgezustand D005d?
0601i Schlaganfall
DKR 0601i Akuter Schlaganfall:
Solange der Patient eine fortgesetzte Behandlung des akuten Schlaganfalls und der unmittelbaren Folgen (Defizite) erhält, ist ein Kode aus den Kategorien I60–I64 (Zerebrovaskuläre
Krankheiten) mit den jeweils passenden Kodes für die Defizite (z.B. Hemiplegie, Aphasie, Hemianopsie, Neglect ...) zuzuweisen.
Wann ist ein Schlaganfall alt ?
Antwort
Hier greift die DKR D005 Folgezustände und geplante Folgeeingriffe. Die DKR 0601 ist nicht zutreffend, weil keine fortgesetzte Behandlung des akuten Schlaganfalls und der unmittelbaren Folgen (Defizite) stattfindet.
"Auch bei einer Aufnahme zu einer zweiten oder weiteren Operation nach einem Ersteingriff, die zum Zeitpunkt des Ersteingriffs im Rahmen der Gesamtbehandlung bereits als Folgeeingriff geplant war, wird die ursprüngliche Krankheit als Hauptdiagnose kodiert. Das gilt auch dann, wenn die ursprüngliche Krankheit nicht mehr vorhanden ist.
Somit ist die ursprüngliche Erkrankung als Hauptdiagnose zu verschlüsseln.
(Stand: 14.05.2019)
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