Anfrage 0253
Thema: Keime bei Ulcera / Besiedlung
1. Anfrage vom: 09.05.2019
Stand: 14.05.2019
2. Problembeschreibung:
Der Versicherte wurde zur intensivierten Therapie bei Ulcus cruris links stationär aufgenommen. Es erfolgten eine umfangreiche lokale Behandlung am linken Unterschenkel, einschließlich Madentherapie. Im Abstrich vom Ulcus wurden u.a. Pseudomonas aeruginosa nachgewiesen.
Die täglichen Fußbäder mit Octenisan sind dokumentiert. Antimikrobielle Waschungen sollen die Keime beseitigen, die sich an diesen Wunden befinden. Diese sind idealer Nährboden für weitere Krankheitserreger, die es zu beseitigen gilt und die Schmierinfektionen bedingen können (nicht eingetreten). Ein Ressourcenverbrauch ist therapeutisch, diagnostisch und durch einen erhöhten Betreuung/Pflegeaufwand nachgewiesen.
3. Frage:
Mehraufwand und Erregernachweis liegen vor. Die Keime sind definitiv nicht die Ursache des Ulcus, kann der Erreger ohne Krankheitswert, nach erfolgter Diagnostik und Therapie dennoch kodiert werden?
4. ggf. Lösungsansatz:
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
Antwort
Gemäß DKR D012 Tabelle 2 sind Erreger obligat anzugeben.
Zusätzlich zu berücksichtigen ist, dass ein Ulkus mit einer behandlungsbedürftigen, bakteriellen Besiedlung eine eigenständige Krankheit ist.
Aus juristischer Sicht wird Krankheit als "regelwidriger körperlicher oder geistiger Zustand (verstanden), dessen Eintritt entweder die Notwendigkeit einer Heilbehandlung des Versicherten und/oder Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat. Diesen Begriff hat der Gesetzgeber des GRG § 27 zu Grunde gelegt. Behandlungsbedürftigkeit liegt vor, wenn ein regelwidriger Körperzustand mit ärztlicher Hilfe mit Aussicht auf Erfolg behoben, mindestens aber gebessert oder vor Verschlimmerung bewahrt werden kann oder wenn ärztliche Behandlung erforderlich ist, um Schmerzen oder sonstige Beschwerden zu lindern." (Bußmann-Weigl, 2004)".
Hilfsweise könnte auch ein Kode aus L08.- als Primärkode für die Sekundärinfektion angegeben werden, um das Erkrankungsbild vollständig abzubilden.
(Stand: 14.05.2019)
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