Anfrage 0255
Thema: Wunddebridement / Einfache Wiederherstellung der Haut (Primärnaht)
1. Anfrage vom: 23.05.2019
Stand: 10.09.2019
2. Problembeschreibung:
Unsere Chirurgen dokumentieren im OP-Bericht das Wunddebridement (Wunde vorliegend) und beenden die OP (Wundverschluss)mit „ lockeren Einzelknopfnähten“. Der MDK fordert dann nur den OPS 5-900 mit der Begründung, dass unter dem OPS 5-896 (Wunddebridement) als Hinweis vermerkt ist: „ Ein Kode aus diesem Bereich (5-896) ist nicht zu verwenden im Zus.-hang mit einer… Primärnaht (5-900.0 ff.). Ein Wunddebridement ist bei diesen Kodes bereits enthalten.“ Das steht so auch unter den Hinweisen. Schaut man dann aber zum OPS 5-900, steht dort unter Exkl.: Wunddebridement (5-896 ff.) Aus unserer Sicht, können also beide Kodes verwendet werden. Zumal der OPS 5-900 für (Überschrift): „Einfache Wiederherstellung der Oberflächenkontinuität an Haut und Unterhaut“ steht.
3. Frage:
Dürfen die Kodes 5-896 und 5-900 zusammen kodiert werden?
4. ggf. Lösungsansatz:
Aufgrund des Exkl. unter 5-900 gehen wir von der Kodierung beider Kodes aus , auch wenn sich im Hinweistext des OPS 5-896,der o.g. Wortlaut findet, da es sich ja beim dokumentierten Wunddebridement nicht um eine reine einfache Wiederherstellung der Haut handelt.
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
Antwort
Wenn die Intention der Behandlung die primäre Wundversorgung war, ist der Kode 5-900.- anzuwenden.
Bei einer sekundären Wundversorgung ist hingegen der Kode für das Debridement zu verwenden, unabhängig davon, ob die Wunde offen gelassen wurde oder locker adaptierend durch eine Naht verschlossen wurde.
Vgl. Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Kinderchirurgie "Wunden und Wundbehandlung" ([1])
Eine Doppelkodierung ist nicht zulässig, da bei Prozeduren eine monokausale Verschlüsselung angestrebt wird.
(Stand: 10.09.2019)
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