Anfrage 0268

Aus DGfM
Wechseln zu: Navigation, Suche

Thema: 5-514.c1 Andere Operation an den Gallengängen: Blutstillung laparaskopisch vs. 5-389.6x Anderer operativer Verschluss an Blutgefäßen: Arterien viszeral: Sonstige


1. Anfrage vom: 10.12.2019

Stand: 17.03.2021


2. Problembeschreibung:

Wir haben hier einen Fall, in dem im OP-Bericht folgendes steht:

Hierbei fällt auf, das der Clip, welcher auf der Arteria zystica platziert war, jetzt nur noch an einem Bindegewebsstrang fixiert ist. Hier ist sicherlich die Blutungsquelle zu vermuten. Es erfolgt dann Entfernen dieses Clips und Platzieren von zwei neuen Clips auf dem arteriellen Strang in entsprechenden Abstand zum Leberhilus (die Arterie war beim Ersteingriff weit peripher durchtrennt worden).Es erfolgt dann Ausspülen des Hämatoms im Unterbauch, Platzieren einer Easy flow Drainage im Gallenblasenbett.

Wir haben in diesem Fall 5-514.c1 Andere Operation an den Gallengängen: Blutstillung laparaskopisch verschlüsselt.

Der MDK schreibt dazu:
5-389.6x hat als Inclusivum Ligatur von Blutgefäßen. Klippen und legieren sind in der Auswirkung auf das Gefäß identisch. Die A. cystika war identifiziert und wurde geklippt. Die A. Cystika ist ein Ast der A. hepatica. Diese ist unter 5-389.61 explizit genannt. Da dies Gefäß im vorderen Anteil nicht mehr Hepatika heißt war nun der sonstige Code zu wählen.“


3. Frage:

Wer hat Recht ?


4. ggf. Lösungsansatz:



5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

Zum Zeitpunkt der Revisionsoperation war der Ductus cysticus im Rahmen der Cholecystektomie entfernt worden. Mit 5-514.c1 würde eine laparoskopische Blutstillung an den Gallengängen (Ductus choledochus) verschlüsselt.

Der abgerutsche Clip war an der A. cystica platziert , aus der es nach den Angaben im Fallbeispiel geblutet hat. Der Clip-Verschluss der A. cystica ist, wie vom MDK zutreffend gefordert, mit 5-389.6x zu kodieren.

Eine Blutstillung fand weder am nicht mehr vorhandenen Ductus cysticus noch am Ductus choledochus statt.

(Stand: 17.03.2021)


Zurück zu Anfrage 0267

Weiter zu Anfrage 0269

Zurück zur Anfragen Übersicht