Anfrage 0307

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Thema: Zählung von verlängerten intermittierenden Dialysen (SLEDD slow-extended daily dialysis) 8-854.4/8-854.5 und Zählung Intermittierender Dialysen 8-854.2/8-854.3 bei Abbruch und erneuter Anlage und Durchführung am selben Tag

1. Anfrage vom: 11.03.2021

Stand: 31.01.2022


2. Problembeschreibung:

2.1) Eine SLEDD 8-854.4 wurde begonnen, dann aufgrund von „Clotting“ nach ca 2h abgebrochen, ein paar Stunden später erneute SLEDD mit komplett neuem System begonnen.

2.2.) Eine intermittierende Dialyse 8-854.2 wurde begonnen, dann aufgrund von „Clotting“ abgebrochen, ein paar Stunden später erneute intermitierende Dialyse mit komplett neuem System begonnen.

Nach DKR P004 und nach OPS-Hinweistext ist m.E. jede Hämodialyse zu zählen.

Die Krankenkasse argumentiert, es handelt sich in diesem Fall um eine um eine verlängert intermittierende Hämodialyse, welche laut DIMDI je Durchführung zwischen 6 bis 24 h dauert. Daher kann eine verlängert intermittierende Hämodialyse nur einmal am Tag kodiert werden.

In der DIMDI/BfArM Kodierfrage OPS-8036 wird die Fragestellung „Bei Filter-, Beutel-, System- oder Datumswechsel sowie bei einer Unterbrechung von bis zu 24 Stunden ist keine neue Verschlüsselung der Prozedur erforderlich“ nur in Bezug auf die kontinuierlichen Verfahren beantwortet/geklärt.


3. Frage:

Ist die Hämodialyse/SLEDD hier doppelt zu zählen oder einfach?

Ist es relevant welcher Zeitabstand zwischen der ersten abgebrochenen und erneuten intermitierenden Hämodialyse/SLEDD liegt (z.B. 24h)?


4. ggf. Lösungsansatz:

Jede begonnene Dialyse ist zu zählen.


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

8-854 Hämodialyse

Kodierfrage OPS - 8036 des DIMDI


Antwort

Kontinuierliche Nierenersatzverfahren sind bei Beginn der Behandlung für einen Zeitraum von mehr als 24 Stunden geplant. Nur für diese ist in DKR und OPS das Verfahren bei Filterwechsel und Unterbrechungen vorgegeben. Darüber hinaus ist jedes nicht-kontinuierliche Verfahren separat abzubilden.

Bei der Beantwortung der Frage ist es daher entscheidend, ob die SLEDD primär über eine Dauer von mehr als 24h angelegt war. In dem Fall wäre für die SLEDD nur ein OPS zu erfassen. Die geplante Dauer der Ersatzverfahren sollte daher anhand der klinischen Dokumentation eindeutig nachvollziehbar sein.

Anderenfalls sind in beiden beschriebenen Verfahren jeweils zwei OPS abzubilden.

(Stand: 31.01.2022)


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