Anfrage 0349

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1. Thema: J96.00 nach durchgeführtem nicht-abdominellem/nicht-thorakalem operativem Eingriff mit Vollnarkose.

Anfrage vom: 17.11.2023

Stand: 18.01.2024


2. Problembeschreibung:

Bei einer 76jährigen Patientin, ohne kardialen sowie pulmonale Vorerkrankungen und milder Adipositas, erfolgt eine occipito-zervikale Verschraubung der HWK 3 und 4 bds. in Vollnarkose. OP-Dauer knapp 4 Stunden, Extubation gegen 17:45 Uhr. O2-Sättigung ab dem Zeitpunkt der Extubation 92%, von 18:45 – 19:30 Uhr noch im Aufwachraum 4 Liter 02 verabreicht worden. Gegen 19:00 Uhr Verabreichung Hydromorphon i.v. (hat die Pat. aber bereits als Hausmed. p.o.). Auf Normalstation gegen 20:05 Uhr O2-Sättigung 90%, hier noch Verabreichung von 2 Liter O2. Pat. zu diesem Zeitpunkt als wach und orientiert beschrieben, eine opioid-haltige Schmerzmedikation erfolgte zu diesem Zeitpunkt nicht. Keine subjektive oder objektive Beschreibung einer Dyspnoe, weder im Aufwachraum, noch auf Station. Eine BGA ist nicht durchgeführt worden. Weitere Sättigungskontrollen erfolgten, diese über 94%, auch ohne O2-Gabe. MD streicht in diesem sowie ähnlich gelagerten Fällen die ND J96.00 mit der Begründung, dass nach Operationen eine respiratorische Insuffizienz noch in einem Zeitfenster von 24 Stunden in den Operations- bzw. Anästhesiebereich fällt und damit nicht separat abzubilden sei.


3. Frage:

Ist eine respiratorische Insuffizienz nach OP mit Vollnarkose bis zu 24 Stunden nach dem Eingriff im OP-bzw. Anästhesiebereich inkludiert und daher nicht zu kodieren? Oder kann dies, bei entsprechendem Aufwand gemäß DKR D003l, trotzdem kodiert werden?


4. ggf. Lösungsansatz:

...


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

DKR D003l wäre hier aufwandsgerecht erfüllt (O2-Gabe, Sättigungskontrollen). Bedingungen für J96. Gemäß DKR KDE-37 wären auch erfüllt. Das LSG Baden-Württemberg L 11 KR 516/19 vom 05.11.2019 argumentiert hier ähnlich dem MD. Wir sehen aber LSG-Urteile nicht bindend an (zumindest nicht für andere Bundesländer).


Antwort

Durch den unmittelbaren Zusammenhang mit einem operativen Eingriff ist zur Abbildung einer respiratorischen Insuffizienz der Schlüssel J95.2 anstatt der J96.00 zu wählen.
Entsprechend der FoKA Stellungnahme zur KDE-10 sieht der FoKA die J95.2 nicht im Rahmen eines zu erwartenden, routinemäßigen, postoperativen Verlaufes als kodierfähig an. In dem beschriebenen Beispiel erfolgte eine Sauerstoffgabe nach Extubation mit abnehmendem Flow über wenige Stunden. Es kann anhand der Schilderung nicht nachvollzogen werden, ob der Abfall der peripheren Sauerstoffsättigung Folge der reduzierten Sauerstoffapplikation oder eines neuen Ereignisses war.

Für die Erfassung einer akuten respiratorischen Insuffizienz nach medizinischen Maßnahmen muss ein diagnostisch vom Normalverlauf abgrenzbares Ereignis dokumentiert sein.

(Stand: 18.01.2024)


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