Benutzer Diskussion:Reifenhaeuser
Aus DGfM
Im OPS wird nur von Maßnahmen der Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie gesprochen, die Qualifikation der Leistungserbringer ist dort nicht festgelegt. Auch im Kodierempfehlung der Deutschen Schlaganfallgesellschaft wird eine Leistungserbringung am Wochenende durch andere Teammitglieder für zulässig erachtet, sofern sie in der Durchführung der Maßnahmen geschult sind. Falls Leistungen durch eine „fachfremde“ Berufsgruppe erbracht werden, sollten Art und Dauer der Maßnahmen nachvollziehbar dokumentiert sein. Eine ausschließliche Leistungserbringung durch fachfremde Berufsgruppen halte ich für problematisch.