DKR 1105d
1105d Gastrointestinale Blutung
Wenn ein Patient zur Abklärung einer oberen gastrointestinalen (GI) Blutung aufgenommen wird und bei der Endoskopie ein Ulkus, Erosionen oder Varizen gefunden werden, wird die gefundene Erkrankung „mit einer Blutung” kodiert; ein akutes Ulcus ventriculi mit Blutung ist zum Beispiel mit
K25.0 Akutes Ulcus ventriculi mit Blutung
zu kodieren.
Im Falle einer Refluxösophagitis mit Blutung ist
K21.0 Gastroösophageale Refluxkrankheit mit Ösophagitis und
K22.8 Sonstige näher bezeichnete Krankheiten des Ösophagus [Ösophagusblutung o.n.A.]
zu kodieren.
Man kann davon ausgehen, dass die Blutung der Läsion, die im Endoskopiebericht angegeben wird, zugeordnet werden kann, auch wenn die Blutung weder während der Untersuchung noch während des Krankenhausaufenthaltes auftritt.
Nicht alle Kategorien, die zur Verschlüsselung von gastrointestinalen Läsionen zur Verfügung stehen, stellen einen Kode mit der Modifikation „mit einer Blutung” zur Verfügung. In solchen Fällen wird für die Blutung ein zusätzlicher Kode aus
K92.– Sonstige Krankheiten des Verdauungssystems
angegeben.
Wenn bei einer „peranalen Blutung“ die aktuelle Blutungsquelle nicht bestimmt werden kann oder keine entsprechende Untersuchung durchgeführt wurde, ist
K92.2 Gastrointestinale Blutung, nicht näher bezeichnet
zu kodieren. Der Kode
K62.5 Hämorrhagie des Anus und des Rektums
ist in diesem Fall nicht zuzuweisen.
Wird ein Patient hingegen wegen Meläna (Teerstuhl) oder okkultem Blut im Stuhl untersucht, ist nicht ohne weiteres davon auszugehen, dass eine endoskopisch gefundene Läsion auch die Ursache der Meläna oder des okkulten Blutes im Stuhl ist. Wenn keine kausale Verbindung zwischen Symptom und dem Ergebnis der Untersuchung besteht, ist zunächst das Symptom und danach das Untersuchungsergebnis anzugeben.
Patienten mit der Anamnese einer vor kurzem stattgefundenen gastrointestinalen Blutung werden manchmal zur Endoskopie aufgenommen, um die Blutungsquelle festzustellen, zeigen aber während der Untersuchung keine Blutung. Wird aufgrund der Vorgeschichte oder anderer Anhaltspunkte eine klinische Diagnose gestellt, schließt die Tatsache, dass während des Krankenhausaufenthaltes keine Blutung auftritt, nicht von vornherein die Eingabe eines Kodes mit der Modifikation „mit einer Blutung” aus, auch nicht die Zuweisung eines Kodes der Kategorie K92.– (Sonstige Krankheiten des Verdauungssystems) in den Fällen, in denen der Grund für die vorher stattgefundene Blutung nicht bestimmt werden konnte.
Zur KDE-99
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