DKR 1601a

Aus DGfM
Wechseln zu: Navigation, Suche

1601a Neugeborene

Die Neonatalperiode ist in Deutschland wie folgt definiert:
„Die Neonatalperiode beginnt mit der Geburt und endet mit Vollendung des 28. Tages nach der Geburt.“
(ICD Band II -Regelwerk, Kapitel 5.7.1)

Ein Kode der Kategorie
Z38.– Lebendgeborene nach dem Geburtsort
ist als Hauptdiagnose anzugeben, wenn das Neugeborene gesund ist (einschließlich der Kinder, bei denen eine Beschneidung vorgenommen wurde). Diese Kategorie beinhaltet Kinder, die a) im Krankenhaus geboren wurden b) außerhalb des Krankenhauses geboren und unmittelbar nach der Geburt aufgenommen wurden.

Beispiel 1 (...)

Für Frühgeborene und bereits bei Geburt oder während des stationären Aufenthaltes erkrankte Neugeborene werden die Kodes für die krankhaften Zustände vor einem Kode aus Z38.– Lebendgeborene nach dem Geburtsort kodiert.

Beispiel 2 (...)

Beispiel 3 (...)

Kodes aus Z38.– sind nicht zu verwenden, wenn die Behandlung während einer zweiten oder nachfolgenden stationären Aufnahme erfolgt.


Zur KDE-401

Sämtliche Deutschen Kodierrichtlinien (DKRs) unterliegen dem Urheberrecht und Nutzungsbedingungen der InEK GmbH, Link zu den Nutzungsbedingungen des InEKs