Diskussion:Anfrage 0395
Ich bin etwas verwirrt. Handelt es sich um eine Fallzusammenführung? Dann ist die HD des zweiten Falles ja nicht relevant. Wenn es sich um einen separaten Fall handelt, dann wird der zweite Fall isoliert betrachtet. Und die Aufnahme erfolgte bei Gastroskopie und respiratorischer Insuffizienz, bzw. Aspirationspneumonie, wobei der höhere Ressourcenverbrauch bei der Aspirationspneumonie liegen dürfte. Horndasch (Diskussion) 13:27, 11. Sept. 2026 (CEST)
Als Fallzusammenführung verstehe ich es nicht, da die Entlassung nach Überschreitung der OGVD erfolgt war und im zweiten Aufenthalt auch im Falle derselben Hauptdiagnose kein Partitionswechsel erfolgt (30 Tage Regel nach §2 FPV).
Da es sich bei der ÖGD um eine nachstationäre Leistung nach §115a handelt, kommt die Auswahl der Hauptdiagnose nach § 9 Abs. 5 des Vertrags nach § 115b SGB V nicht in Frage. Gemäß SEG-4 KDE-2 wäre bei AOP-Leistungen die HD, die den AOP-Eingriff veranlasst hat als HD und die Komplikation als ND zu wählen.
Es gibt allerdings keine entsprechende Regelung im Kontext von §115a Leistungen. Im Rahmen einer nachstationären ÖGD können andere überwachungspflichtige Situationen resultieren, die nach ausreichender Stabilisierung eine Entlassung am selben Tag ermöglichen, z. B. passagere Hypotonie oder Sättigungsabfälle infolge Sedierung ohne Aspiration).
Da sich die Aufnahme zur stationären Behandlung alleine aus der Aspiration ergibt, sehe ich diese mit der J95.4 als korrekte Hauptdiagnose an, sofern sie unter Sedierung aufgetreten ist.Lschaefer (Diskussion)
Hauptdiagnose des 2. stationären Falls ist die Aspirationspneumonie, da sie nach DKR D002u maßgeblich für die stationäre Aufnahme und Behandlung verantwortlich war.
Die Antrumgastritis war lediglich ein Befund der nachstationären ÖGD und begründete weder die stationäre Aufnahme noch die folgende Behandlung. Die Gastritis ist auch kein zugrunde liegende Erkrankung in einer Kausalitätskette zur Aspirationspneumonie, die maßgeblich zur stationären Aufnahme führte. Der MD argumentiert entsprechend der Kodierempfehlung Nr. 2 der SEG 4-Kodierempfehlungen 1–620 (Version 2024 – Stand 27.03.2024). Diese sehe ich jedoch nicht durch die DKR begründet. --Helling (Diskussion) 15:37, 15. Sep. 2026 (CEST)