Diskussion:KDE-618

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Durch den Verweis auf die Nebendiagnosedefinition ist die Kodierung auch in solchen Fällen zulässig, in denen zwei Schlüssel denselben Aufwand mit sich bringen. In einigen Abteilungen werden Symptome wie der Thoraxschmerz mit dem Schlüssel Z03.4 Beobachtung bei Verdacht auf Herzinfarkt kombiniert. Das mag sinnvoll erscheinen oder auch nicht. Aus meiner Sicht halte ich es mit der Antwort der SEG-4 zumindest für zulässig.--Schaefer (Diskussion) 18:13, 22. Apr. 2024 (CEST)


Zu ergänzen ist das Kriterium: "Sofern eine Begleitkrankheit das Standardvorgehen für eine spezielle Prozedur beeinflusst, wird diese Krankheit als Nebendiagnose kodiert." (DKR D003 zwischen Bsp. 1 und 2.)--Helling (Diskussion) 18:18, 22. Apr. 2024 (CEST)


Aus dem Vorspann zu Kapitel XXI

Die Kategorien Z00-Z99 sind für Fälle vorgesehen, in denen Sachverhalte als "Diagnosen" oder "Probleme" angegeben sind, die nicht als Krankheit, Verletzung oder äußere Ursache unter den Kategorien A00-Y89 klassifizierbar sind. Dies kann hauptsächlich auf zweierlei Art vorkommen:

a)Wenn eine Person, wegen einer Krankheit oder ohne krank zu sein, das Gesundheitswesen zu einem speziellen Zweck in Anspruch nimmt, z.B. um eine begrenzte Betreuung oder Grundleistung wegen eines bestehenden Zustandes zu erhalten, um ein Organ oder Gewebe zu spenden, sich prophylaktisch impfen zu lassen oder Rat zu einem Problem einzuholen, das an sich keine Krankheit oder Schädigung ist.

b)Wenn irgendwelche Umstände oder Probleme vorliegen, die den Gesundheitszustand einer Person beeinflussen, an sich aber keine bestehende Krankheit oder Schädigung sind. Solche Faktoren können bei Reihenuntersuchungen der Bevölkerung festgestellt werden, wobei eine Person krank sein kann oder nicht, oder sie werden als ein Zusatzfaktor dokumentiert, der dann berücksichtigt werden muss, wenn die Person wegen irgendeiner Krankheit oder Schädigung behandelt wird. Kodierung also wenn DKR D003 erfüllt ist. Nicht vergessen werden sollte, dass immer noch manche Kassen auf eine "umfassende Kodierung" zur Abbildung des stationären Behandlung bei dem Thema Aufwandspauschale abstellen und daher eine ausführliche Kodierung von "R"- und "Z"- Kodes opportun sein kann. --KrauseW (Diskussion) 08:53, 24. Apr. 2024 (CEST)


Aus meiner Sicht ist die KDE so korrekt.--Loehr (Diskussion) 10:18, 25. Apr. 2024 (CEST)



Zunächst mal Konsens, da ein pragmatischer Ansatz.

Allerdings gab es kürzlich in einem anderen Kreis eine kontroverse Diskussion um eine Regelung aus der §301-Vereinbarung:
Liegen bei Leistungen nach AOP-Vertrag bereits zum Zeitpunkt der Aufnahme medizinische oder soziale Gründe nach § 8 Abs. 3 AOP-Vertrag vor, kann das Krankenhaus die Krankenkasse hierüber informieren, indem es in der Aufnahmeanzeige im EAD Segment (Segment Einweisungs- und Aufnahmediagnose) zusätzlich zu der vom Krankenhausarzt bei der Aufnahme festgestellten Diagnose den ICD-Kode `Z76.8` (Personen, die das Gesundheitswesen aus sonstigen näher bezeichneten Gründen in Anspruch nehmen) übermittelt. In diesen Fällen übermittelt das Krankenhaus mit der Nachricht `Medizinische Begründung` (MBEG) im Segment „Text“ die entsprechenden fallindividuellen Gründe so früh wie möglich, spätestens jedoch mit der Übermittlung der Schlussrechnung des stationären Falles.
Das Problem ist hier das ICD-Alphabet:

  • Simulant
  • Simulieren
  • Vorgetäuschte Krankheit

Anders ausgedrückt: Simulation rechtfertigt eine stationäre Behandlung bei Leistungen nach §115b SGB V.--Dennler (Diskussion) 13:04, 26. Apr. 2024 (CEST)

———- Ich kann der KDE so nicht zustimmen, denn Z-Kodes sind nicht grundsätzlich Zusatzfaktoren, sondern können durchaus als Hauptdiagnosen angegeben werden, was sogar in den DKR geregelt ist. Neben Z76.8 zb auch bei Z03.- /Z04.- /Z05.- wenn keine fǔhrenden Symptome vorliegen, oder bei Impfungen mit Risikofaktoren.

--Bartkowski (Diskussion) 16:24, 28. Apr. 2024 (CEST)--Bartkowski (Diskussion) 16:24, 28. Apr. 2024 (CEST)


Entscheidend ist aus meiner Sicht nicht nur die DKR D003, sondern auch der o.g. Vorspann zu den Z-Kodes im ICD-Katalog. Nur wenn ein Faktor / Zustand etc. ausgedrückt wird, der nicht mit einem anderen Kode aus A-Y abgebildet werden kann, ist ein Z-Kode zulässig. So ist die Marcumar-Therapie OHNE Blutung nicht mit einem Z-Kode, sondern mit dem ICD-Kode für das VHF oder die pAVK oder was halt sonst der Grund für die OAK ist, abzubilden (Nur wenn es der Chirurg nicht weiss, darf er die Z92.1 angeben). Interessant wird es dort, wo der Z-Kode erlösrelevant ist, wie z.B. bei der Stammzelltransplantation, bzw. dem Z.n. mit Z94.8- --Horndasch (Diskussion) 20:52, 28. Apr. 2024 (CEST)


Ich möchte ergänzen, dass wir schon Hinweise von Kassen hatten, dass bei Angabe eines relevanten Z-Kodes eine Anfrage besonders bei primärer Fehlbelegung nicht erfolgt wäre. Allerdings wäre dabei auch formal die ND Definition erfüllt und ja eine Beeinflussung des Patientenmanagements (stationär statt ambulant) erfolgt. Von der Grundidee erscheint die KDE aber vertretbar.--Neiser (Diskussion) 09:02, 29. Apr. 2024 (CEST) .