KDE-254
Schlagwort: Femurfraktur, intraoperativ
Stand: 2008-10-23
Aktualisiert: 01.01.2016
Problem/Erläuterung:
Wie ist eine intraoperative Femurschaftfraktur (z.B. beim Einschlagen der Prothese) als Nebendiagnose zu kodieren?
S72.3 Fraktur des Femurschaftes
oder
M96.6 Knochenfraktur nach Einsetzen eines orthopädischen Implantates, einer Gelenkprothese oder einer Knochenplatte
Kodierempfehlung SEG-4
Unter Berücksichtigung der DKR D015 "Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen", ist abzuleiten, dass für diesen Fall S72.3 zutrifft (betroffenes Organ und Art der Erkrankung spezifisch beschrieben). M96.6 beschreibt zwar den Zusammenhang mit der medizinischen Maßnahme, aber ohne Organbezug. Um den Zusammenhang mit einer medizinischen Maßnahme zu beschreiben, kann der Kode Y69! Zwischenfälle bei chirurgischem Eingriff und medizinischer Behandlung als Nebendiagnose zusätzlich angegeben werden.
Für Fälle ab 2016 gilt: Zusätzlich zur Nebendiagnose S72.3 Fraktur des Femurschaftes ist M96.6 Knochenfraktur nach Einsetzen eines orthopädischen Implantates, einer Gelenkprothese oder einer Knochenplatte anzugeben (siehe Hinweis unter S72.- sowie unter M96.6).
Siehe auch Kodierempfehlung 78
Kommentar FoKA
Konsens ab 2016 (27.10.2016)
Dissens (Revision vom 28.01.2013):
Durch die DKR D012i Mehrfachkodierung wird geregelt, dass in bestimmten Fällen eine Ätiologie-Manifestations-Verschlüsselung nur durch die Nutzung mehrerer Kodes möglich ist. Explizit wird darauf hingewiesen, dass eine Mehrfachkodierung auch außerhalb einer Kreuz-Stern-Kodierung möglich ist.
Gemäß der DKR D002f Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen, ist hier mit dem spezifischsten Schlüssel zu kodieren, das ist S72.3.
Zusätzlich beschreibt der M-Kode diesen Sachverhalt spezifischer als der allgemeine Y-Kode und ist daher für eine möglichst spezifische Kodierung zu verwenden: M96.6 Knochenfraktur nach Einsetzen eines orthopädischen Implantates, einer Gelenkprothese oder einer Knochenplatte.
Zurück zu KDE-252
Weiter zu KDE-257