KDE-32
Schlagwort: Frührehabilitation, postoperativ
Erstellt: 28.02.2006
Aktualisiert: 30.12.2019
Problem/Erläuterung
Ab wann darf 8-550 Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung, 8-552 Neurologisch-neurochirurgische Frührehabilitation oder 8-559 Fachübergreifende und andere Frührehabilitation verschlüsselt werden?
Manche Kliniken kodieren bei elektiven operativen Behandlungsfällen diese Kodes bereits ab Aufnahmetag.
Kodierempfehlung SEG 4
Die Berechnung der Behandlungstage eines Kodes aus 8-550, 8-552, 8-559 ist in diesen Fällen im Regelfall frühestens ab dem OP-Tag möglich, sofern die Voraussetzungen gemäß OPS in der jeweils gültigen Version erfüllt sind.
Voraussetzung für Frührehabilitation ist ein akutes Gesundheitsproblem mit schwerer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit. Postoperative Zustandsbilder können als akutes Gesundheitsproblem in diesem Sinne Frührehabilitationsbedarf auslösen.
Sollte im Einzelfall aufgrund eines anderen Gesundheitsproblems mit vorliegender Krankenhausbehandlungsbedürftgkeit bereits präoperativ eine Frührehabilitationsindikation bestehen, kann die Berechnung der Behandlungstage in diesen Fällen bei Erfüllung der spezifischen Bedingungen des jeweiligen OPS-Kodes früher beginnen.
Kommentar FoKA
Konsens
(Stand: 30.12.2019)
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