KDE-533

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Schlagworte: Klappenvitien, Aortenstenose, Mitralinsuffizienz – durch Schlichtungsausschuss entschieden

Erstellt: 17.12.2014

Aktualisiert: 31.08.2020

Entscheidung des Schlichtungsschusschusses veröffentlicht am: 21.07.2020

Problem/Erläuterung

Bei einem Patienten liegen eine leichte Aortenstenose und eine höhergradige Mitralinsuffizienz vor. Die Genese der Klappenvitien ist nicht bekannt.

Sind die Vitien jeweils spezifisch nach der Art des Vitiums zu kodieren oder ist eine Schlüsselnummer aus I08.‐ Krankheiten mehrerer Herzklappen zu verwenden?

Kodierempfehlung SEG-4:

Die Schlüsselnummer I08.0 Krankheiten der Mitral‐ und Aortenklappe, kombiniert ist zu verwenden. Das Inkl. beim Kode I08.0 besagt, dass hier Krankheiten der Mitralklappe und der Aortenklappe zu kodieren sind, unabhängig ob als rheumatisch bezeichnet oder nicht näher bezeichnet. Dieser Kombinationskode ist vorrangig vor den Einzelkodes.

Siehe auch KDE 585

Kommentierung FoKA:

Dissens: Bei der Auswahl eines ICD-Kodes sind vorrangig die DKR anzuwenden. Der Kode I08.0 ist eine Kombinations-Schlüsselnummer, zu berücksichtigen ist demzufolge die DKR D010a Kombinations-Schlüsselnummern:
Die Kombinations-Schlüsselnummer ist nur dann zu verwenden, wenn diese Schlüsselnummer die betreffende diagnostische Information vollständig wiedergibt und wenn das Alphabetische Verzeichnis eine entsprechende Anweisung gibt.
Mehrfachkodierungen (siehe DKR D012 Mehrfachkodierung (Seite 20)) dürfen nicht verwendet werden, wenn die Klassifikation eine Kombinations-Schlüsselnummer bereitstellt, die eindeutig alle in der Diagnose dokumentierten Elemente umfasst.
Wesentliche Elemente der Diagnose "Klappenfehler" sind Informationen über Stenosierungen oder Insuffizienzen, die in dem Kombinationskode nicht enthalten sind. Die Anwendung der übergeordneten DKR führt zu einem Widerspruch zu den Inklusiva/Exklusiva der ICD-Kodes I08.-; I34.- und I35.- . Im Fallbeispiel sind deshalb die Kodes I34.0 Mitralklappeninsuffizienz und I35.0 Aortenklappenstenose zu verwenden.

(Kein Anapssungsbedarf 15.09.2017)

Rückmeldung SEG 4

Kein Änderungsbedarf. Regelung im G-DRG-System 2016.

(17.12.2015)

Entscheidung Schlichtungsausschuss (21.07.2020)

Liegen gleichzeitig Vitien mehrerer Herzklappen vor, so ist für jede betroffene Herzklappe jeweils der Kode, welcher Art und Ursache des Vitiums zutreffend beschreibt, zu kodieren. Kombinations-Schlüsselnummern dürfen nur verwendet werden, wenn sie die genannten Informationen klappenspezifisch genau beschreiben.



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