KDE-80
Schlagwort: Gelenkinfektion, Empyem
Stand: 2007-01-10
Aktualisiert: 30.07.2018
Problem/Erläuterung
Aufnahme zur Behandlung eines Schultergelenkempyems. Nachweis von Staphylococcus aureus. Wochen vorher war eine intraartikuläre Injektion dort vorgenommen worden. Wie sind Haupt- und Nebendiagnose zu kodieren?
Kodierempfehlung SEG 4
Diese Erkrankung ist mit dem ICD-Kode M00.01 Arthritis und Polyarthritis durch Staphylokokken, Schulterregion als Hauptdiagnose vollständig verschlüsselt. Der ICD-Kode T81.4 Infektion nach einem Eingriff, anderenorts nicht klassifiziert kommt als Hauptdiagnose nicht in Frage, da zum einen nicht erwiesen ist, dass es sich bei der Erkrankung um eine Infektion nach einer medizinischen Maßnahme gehandelt hatte. Zum anderen ist dieser Kode nicht spezifisch genug, um das Krankheitsbild in gleicher Weise wie der als Hauptdiagnose vorgeschlagene Kode abzubilden (DKR D002f).
Die zusätzliche Verschlüsselung mit B95.6! Staphylococcus aureus als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapitel klassifiziert sind ist nicht möglich, da der Keim in der Rubriküberschrift von M00.0- enthalten ist.
Für Fälle ab 2010 sind die Änderungen in DKR D012 zu berücksichtigen:
Der ICD-Kode B95.6! Streptokokken und Staphylokokken als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind, Staphylococcus aureus als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln klassifiziert sind ist zusätzlich zu verschlüsseln, da er obligatorisch anzugeben ist und nicht alle Informationen zum Infektionserreger bereits in M00.0- enthalten sind.
Siehe auch Kodierempfehlung 337.
Kommentar FoKA
Konsens mit Kommentar:
Einträge aus den ICD-Kodes B95.- und B96.- gehörten auch vor 2010 zu den obligat zu kodierenden Ausrufezeichenkodes. Die Änderungen in den DKR 2010 waren redaktionell (Änderung des Klassentitels).
(Stand 30.07.2018)
Rückmeldung SEG 4
Die SEG 4-Empfehlung wurde 2010 der Weiterentwicklung der DKR angepasst.
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