KDE-93

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Schlagwort: Lagerungsbehandlung

Erstellt: 28.06.2006

Aktualisiert: 08.01.2013

OPS: 8-390

Problem/Erläuterung:

Ist ein Kode aus 8-390 Lagerungsbehandlung gerechtfertigt bei z.B. regelmäßiger Verwendung einer nicht näher definierten "Spezialmatratze" nach kardiochirurgischem Eingriff?

Kodierempfehlung:

Unter Berücksichtigung der verschiedenen Lagerungsbehandlungskodes (z.B. Therapeutisch-funktionelle Lagerung auf neurophysiologischer GrundlageBasis, Lagerung im Schlingentisch) zieltkann der OPS 8-390 nur auf eine besondere, im Einzelfall erforderliche und nicht bei vergleichbaren Patienten standardmäßig durchgeführte Lagerungsbehandlung abzielen.
Standardmäßige Maßnahmen zur Dekubitusprophylaxen oder postoperative Standardbehandlungen etc. sind nicht hierüber zu kodieren (z.B. nachbeatmete Patienten mit Lagerung auf der Intensivstation mit Lagerungsbehandlung, Dekubitusprophylaxe bei geriatrischen Patienten etc.).

Die Auffassung, dass mit dem OPS 8-390 nur sehr ressourcenaufwändige und längerfristige Lagerungsbehandlungen erfasst werdengemeint sind, wird auch durch die ergänzenden Hinweise zum Kode ab OPS Version 2006 gestützt.

Kommentar FoKA

Konsens mit Kommentar (Revision vom 28.01.2013):

Die Lagerungsbehandlung als prophylaktische Massnahme ist nicht zu kodieren. In Abhängigkeit des eingesetzten Systems wird ab System 2008 endständig mit .5 oder .x verschlüsselt. Entscheidend für Kodierung ist der Aufwand und nicht ein eventueller Standard.


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