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Schlagwort:  Zusatzentgelt, Nebendiagnose, AT III, Antithrombin  
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'''Schlagwort:  Zusatzentgelt, Nebendiagnose, AT III, Antithrombin'''
  
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== Problem/Erläuterung ==
 
== Problem/Erläuterung ==

Aktuelle Version vom 10. März 2014, 14:36 Uhr

Schlagwort: Zusatzentgelt, Nebendiagnose, AT III, Antithrombin

Stand: 2007-01-10

Aktualisiert: 2008-01-08

Problem/Erläuterung

Darf eine Erkrankung auch dann als Nebendiagnose kodiert werden, wenn z.B. deren medikamentöse Behandlung ab einer bestimmten Dosierung durch ein Zusatzentgelt (ZE) vergütet wird?

Beispiel: Ein behandlungsrelevanter AT III - Mangel wird als Nebendiagnose kodiert und führt zu einem höheren Schweregrad der DRG. Gleichzeitig führt die AT III - Applikation ab einem Schwellenwert zur Vergütung eines ZE (ab 2005).

Kodierempfehlung SEG 4

Nebendiagnosen dürfen auch dann kodiert werden, wenn neben der DRG ein ZE für deren Behandlung abgerechnet werden kann. Zusatzentgelte sind additive Entgelte für aufwändige Leistungen, z.B. für die pro Aufenthalt applizierten Einheiten ab einem festgelegten Schwellenwert. Die mit einem ZE vergüteten Kostenanteile einer Leistung sind nicht in die Bewertung der DRG einbezogen.

Kommentar FoKA

Konsens: Der FoKA schließt sich der Empfehlung der SEG 4 an.

Rückmeldung SEG 4

Übereinstimmung.


Direkt-Link SEG-4

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