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Aktuelle Version vom 27. April 2015, 13:44 Uhr
Schlagwort: Photopherese
Stand: 2008-10-23
Aktualisiert: 15.01.2015
OPS: 8-824
Problem/Erläuterung:
Bei einem stationären Aufenthalt werden zwei Photopherese-Behandlungen an zwei aufeinander folgenden Tagen im Rahmen eines Photopherese-Zyklus durchgeführt. Ist der OPS 8-824 Photopherese einmal während der stationären Aufenthalts oder für jede einzelne Photopherese-Behandlung zu kodieren?
Kodierempfehlung SEG-4
Bei einer Photopherese-Behandlung wird nach Punktion einer Vene Blut über ein Pumpensystem gefördert und in einem extrakorporalen Kreislauf separiert. Plasma und Erythrozyten werden unmittelbar wieder reinfundiert. Die Leukozytenfraktion wird mit einem Photosensibilisator versetzt, im extrakorporalen Kreislauf mit UV-Licht bestrahlt und anschließend reinfundiert. Eine Photopherese-Behandlung dauert etwa 2,5 bis 3 Stunden. Ein Photopherese-Zyklus besteht in der Regel aus zwei Photopherese-Behandlungen an aufeinander folgenden Tagen. Da das Blut über ein Pumpensystem gefördert wird, kann keine Venenverweilkanüle verwandt werden, so dass an jedem Tag erneut eine Venenpunktion mit einer Dialysekanüle erforderlich ist.
Jede einzelne Photopherese‐Behandlung Photophereseleistung wird mit dem OPS-Kode 8-824 Photopherese gesondert verschlüsselt. Der OPS-Kode bezieht sich nicht auf einen Behandlungszyklus, sondern auf die Einzelleistung der Photophorese. Laut DKR P005e soll die Prozedurenkodierung den Aufwand widerspiegeln, deshalb sind multiple Prozeduren so oft zu kodieren, wie sie während der Behandlungsphase durchgeführt wurden. Die Ausnahmeregelungen der P005e treffen für den dargestellten
Fall nicht zu.
Ab 2009 wird der Sachverhalt durch einen Hinweis zum OPS-Kode 8-824 klargestellt.
Kommentar FoKA
Konsens (Stand 27.04.2015)
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