Anfrage P0003: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 4. April 2016, 10:03 Uhr
1. Anfrage vom: 16.02.2016
Stand:
2. Problembeschreibung:
Kodierung der Intensivmerkmale des OPS 9-61 Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen.
3. Frage:
Anwendung von Sicherungsmaßnahmen
• Dieses Merkmal ist erfüllt, wenn die Notwendigkeit des Einsatzes von individuellen Sicherungsmaßnahmen oder stete Bereitschaft dazu besteht und diese ärztlich angeordnet sind
Reicht eine geschlossene Stationstüre als alleiniges Merkmal aus, um das Intensivkriterium zu erfüllen?
4. ggf. Lösungsansatz:
Als alleiniges Merkmal reicht eine geschlossene Stationstür nicht aus, da dies keinen Aufwand für das Pflegepersonal bedeutet.
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
OPS 9-61 Intensivbehandlung
Antwort
Die im Einzelfall erforderlichen Sicherungsmaßnahmen sind ärztlich individuell anzuordnen und im Verlauf zu überprüfen.
Sicherungsmaßnahmen können bspw.
1. die Beschränkung des Aufenthaltes im Freien,
2. die Wegnahme von Gegenständen,
3. die Absonderung in einen besonderen Raum,
4. die zeitweise Fixierung (Einschränkung der Bewegungsfreiheit) oder
5. bei erhöhter Fluchtgefahr die Fesselung bei Ausführung, Vorführung oder Transport
sein.
Eine verschlossene Stationstür erfüllt das Merkmal einer Beschränkung des Aufenthalts im Freien und kann für die Kodierung ausreichend sein, wenn diese Maßnahme im Einzelfall erforderlich und ärztlich angeordnet ist.
(Stand 04.04.2016)
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