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Im Fallbeispiel ist die Verschlüsselung einer Sepsis mit SIRS infektiöser Genese möglich, wenn gleichzeitig eine Organdysfunktion vorliegt. In diesem Fall sind Blutkulturen nicht erforderlich. | Im Fallbeispiel ist die Verschlüsselung einer Sepsis mit SIRS infektiöser Genese möglich, wenn gleichzeitig eine Organdysfunktion vorliegt. In diesem Fall sind Blutkulturen nicht erforderlich. | ||
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Aktuelle Version vom 4. Juli 2016, 15:20 Uhr
1. Anfrage vom: 25.04.2016
Stand: 04.07.2016
2. Problembeschreibung:
Häufig liegen bei Patienten mit Infektionen alle SIRS – Kriterien vor, es wurden jedoch keine Blutkulturen abgenommen.
3. Frage:
Ist die Kodierung eines SIRS infektiöser Genese oder auch nichtinfektiöser Genese ohne das Vorliegen einer Sepsis möglich, z.B. in Kombination mit einer Pneumonie?
4. ggf. Lösungsansatz:
Siehe Link: https://www.medcontroller.de/2015/02/08/nicht-infektioeser-sirs-und-pneumonie/
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
Antwort
In der DKR 0103 ist zur Verschlüsselung eines SIRS festgelegt: "Dabei ist zunächst ein Kode für die Sepsis oder die ein SIRS nichtinfektiöser Genese auslösende Grundkrankheit anzugeben, gefolgt von einem Kode aus R65.–! Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom [SIRS]. Zur Angabe von Organkomplikationen, Erregern und deren Resistenzlage sind zusätzliche Schlüsselnummern zu verwenden. "
Die Verschlüsselung eines SIRS infektiöser Genese ist nur in Kombination mit einer Sepsis möglich.
Ein SIRS nichtinfektiöser Genese kann nicht kodiert werden, wenn als Ursache eine Infektion angenommen wird und typische Gründe für ein SIRS nichtinfektiöser Genese nicht vorliegen.
Im Fallbeispiel ist die Verschlüsselung einer Sepsis mit SIRS infektiöser Genese möglich, wenn gleichzeitig eine Organdysfunktion vorliegt. In diesem Fall sind Blutkulturen nicht erforderlich.
(Stand 04.07.2016)
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