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Bei der Kodierung sind nicht nur die ICD-Texte, sondern (vorrangig) die DKR zu berücksichtigen, hier speziell die [http://foka.medizincontroller.de/index.php/DKR_D015l DKR D015n] (Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen). In dieser ist geregelt, dass die Kodes aus [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2015/block-n99-n99.htm#N99 N99.–] (''Krankheiten des Urogenitalsystems nach medizinischen Maßnahmen, anderenorts nicht klassifiziert'') nur dann als Haupt- oder Nebendiagnose zu verschlüsseln sind, wenn kein spezifischerer Kode in Bezug auf die Erkrankung bzw. Störung existiert. Dieser Kode existiert aber mit dem Kode [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2015/block-n17-n19.htm#N17 N17.9-], so dass nach der DKR der ICD-Kode [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2015/block-n99-n99.htm#N99 N99.0] nicht anzugeben ist.
  
 
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Aktuelle Version vom 4. Juli 2016, 15:27 Uhr

1. Anfrage vom: 07.05.2015

Stand: 15.09.2015


2. Problembeschreibung:

Übernahme eines Patienten nach Herz OP (Klappenersatz) zum Weaning, innerhalb dieses OP tritt eine Verschlechterung der Nierenparameter ein mit anschließend Dialysepflichtigkeit. Wie wäre in diesem Fall korrekt zu kodieren??


3. Frage:

Ist hier das Akute Nierenversagen AKIN III oder mit N99.0 zu kodieren oder wäre beides möglich??


4. ggf. Lösungsansatz:

Meiner Meinung nach, beschreibt der ICD N99.0 ein Nierenversagen nach / oder während eines Eingriffs jeglicher Art. Folglich für mich mit N99.0 zu kodieren. Selbst wenn ein Ressourcenverbrauch besteht im Sinne von adäquater Flüssigkeitszufuhr.


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

N17.93, N99.0, DKR D002

Antwort

Bei der Kodierung sind nicht nur die ICD-Texte, sondern (vorrangig) die DKR zu berücksichtigen, hier speziell die DKR D015n (Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen). In dieser ist geregelt, dass die Kodes aus N99.– (Krankheiten des Urogenitalsystems nach medizinischen Maßnahmen, anderenorts nicht klassifiziert) nur dann als Haupt- oder Nebendiagnose zu verschlüsseln sind, wenn kein spezifischerer Kode in Bezug auf die Erkrankung bzw. Störung existiert. Dieser Kode existiert aber mit dem Kode N17.9-, so dass nach der DKR der ICD-Kode N99.0 nicht anzugeben ist.


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