Anfrage 0122
1. Anfrage vom: 06.05.2015
Stand: 15.09.2015
2. Problembeschreibung:
Eine Patientin mit akutem Abdomen wurde laparotomiert. Intraoperativ fand sich ein mechanischer Ileus auf Grund einer Bride, der Dünndarm war kurzstreckig nekrotisch und musste reseziert werden. Kodiert wurde neben K56.5 Intestinale Adhäsionen [Briden] mit Obstruktion als Hauptdiagnose zusätzlich die Nebendiagnose K55.0 Akute Gefäßkrankheiten des Darmes. In der Einzelfallbegutachtung vor Ort wurde durch den MDK – im Dissens – die Nebendiagnose gestrichen. Das Widerspruchs-Gutachten hat diese Streichung bestätigt.
3. Frage:
Ist die zusätzliche Kodierung der Nebendiagnose bei eingetretener Dünndarmgangrän gerechtfertigt?
4. ggf. Lösungsansatz:
Unter der ICD „K55.0“ ist „Dünndarmischämie“ inkludiert. Durch die zusätzlich notwendige Resektion eine Dünndarmsegments ist der Aufwand belegt.
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
Antwort
Der Begriff Ileus beinhaltet grundsätzlich auch die Möglichkeit einer vollständig reversiblen Darmschädigung. Eine manifeste Gangrän (Darmnekrose) kann nur durch die zusätzliche Kodierung mit dem Kode K55.0 abgebildet werden, sofern es sich nicht um die Folge einer inkarzerierten Hernie handelt. Der Kode K55.0 beinhaltet Erkrankungen durch arterielle und venöse Gefäßverschlüsse des Darms mit der Ausbildung einer Gangrän. U.a. durch die Darmresektion resultierte eine therapeutischer Ressourcenverbrauch, so dass die Kriterien einer Nebendiagnose erfüllt sind.
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