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Aktuelle Version vom 4. Juli 2016, 15:28 Uhr
1. Anfrage vom: 25.02.2015
Stand: 27.04.2015
2. Problembeschreibung:
Seit 2008 gibt es das Exklusivum Lagerung auf einer Antidekubitusmatratze bei der Kodierung einer Lagerungsbehandlung 8-390, seither haben wir den Einsatz von Spezialmatratzen wie z. B. Breeze, Duo II nicht kodiert.
3. Frage:
Uns stellt sich aktuell die Frage, ob Spezialmatratzen, die programmierbare Weichlagerungssysteme sind und nicht nur einfache Dekubitusmatratzen, nicht doch kodierbar sind.
4. ggf. Lösungsansatz:
- keine Kodierung von Matratzen generell möglich (siehe auch FoKA-konsentierte SEG4 Nr. 93)
- der deutlich erhöhte materielle Aufwand für programmierbare Weichlagerungsspezialmatratzen rechtfertigt die Kodierung von 8.390.x
- auch eine Matratze, die ein aufwendiges Weichlagerungssystem mit einer programmierbaren automatischen Lagerungshilfe darstellt, kann spezifisch mit 8-390.5 Lagerung im Weichlagerungsbett mit programmierbarer automatischer Lagerungshilfe kodiert werden (da es um die Funktion geht und die Matratze ja immer in einem Bett liegt)
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
Antwort
Ein Kode aus 8-390.- ist aufgrund des dem Klassentitel zugeordneten Exklusivums nicht für die Abbildung von Antidekubitusmatratzen einschließlich der programmierbaren Varianten zulässig.
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