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Darf der OPS [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2017/block-8-97...8-98.htm#code8-981 8-981.0] bei der Hauptdiagnose [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2017/block-g40-g47.htm#G45 G45.42] kodiert werden?
 
Darf der OPS [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2017/block-8-97...8-98.htm#code8-981 8-981.0] bei der Hauptdiagnose [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2017/block-g40-g47.htm#G45 G45.42] kodiert werden?
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'''4. ggf. Lösungsansatz:'''
 
'''4. ggf. Lösungsansatz:'''

Version vom 3. Februar 2017, 09:02 Uhr

1. Anfrage vom: 30.11.2016

Stand:


2. Problembeschreibung:

In einem 2012 Fall haben wir die Amnesie G45.42 als Hauptdiagnose kodiert. Da der Verdacht auf akuten Apoplex bestand, führten wir eine neurologische Komplexbehandlung mindestens 24 h durch OPS 8-981.0.

Nun rollt die Krankenkasse diesen Fall auf, mit der Begründung, dass ein formaler Fehler aufgetreten ist. „ In den Leitlinien zur Diagnostik und Behandlung einer TGA wird die Behandlung auf der Stroke Unit nicht vorgesehen.“


3. Frage:

Darf der OPS 8-981.0 bei der Hauptdiagnose G45.42 kodiert werden?


4. ggf. Lösungsansatz:



5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

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