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'''Thema:''' [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2017/block-9-60...9-64.htm#code9-61 OPS 9-61] ''Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen/ Intensivmerkmal „akute Selbstgefährdung durch Suizidalität oder schwer selbstbeschädigendes Verhalten''
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'''Thema:''' HD bei Verlegung zur Weiterbehandlung
  
'''1. Anfrage vom:''' 17.03.2017
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'''1. Anfrage vom:''' 24.04.2017
  
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'''Stand: '''  12.06.2017
  
  
 
'''2. Problembeschreibung:'''  
 
'''2. Problembeschreibung:'''  
  
Ein Patient wird wegen akuter suizidaler Absicht stationär aufgenommen in einer geschlossenen Abteilung. Es wird angeordnet, dass der Patient die Station nicht verlassen darf und eine engmaschige Überwachung durchgeführt werden soll. Durch den geschützten stat. Rahmen fühlt sich der Patient entlastet und sichert glaubhaft zu sich nichts anzutun, sich bei erneut auftretenden akuten Suizidgedanken zu melden, Pat ist absprachefähig.
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Patient wird zur Weiterbehandlung extern verlegt.  
 
   
 
   
  
 
'''3. Frage:'''
 
'''3. Frage:'''
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Wie ist die HD zu wählen, wenn der Patient zur Weiterbehandlung verlegt wird (z.B. in eine Spezialklinik oder auch heimatnah zur Rekonvaleszenz)?
  
Darf das Merkmal vor diesem Hintergrund angegeben werden?
 
Ein Problem würde entstehen, wenn das Merkmal nicht angegeben werden dürfte, weil dies implizit bedeuten würde, dass keine akute Selbstgefährdung durch Suizidalität bestünde, bei bestehender Ausgangssperre jedoch der Tatbestand der Freiheitsberaubung entstehen würde.
 
Bei nicht bestehender Selbstgefährdung durch Suizidalität gäbe es keinen Rückhaltegrund.
 
  
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Speziell bei 1. Z.n. Herzklappen-Operation / 2. Sepsis, ohne dass im zweiten KH die Sepsiskriterien erfüllt sind
  
  
 
'''4. ggf. Lösungsansatz:'''
 
'''4. ggf. Lösungsansatz:'''
 
Akute Selbstgefährdung durch Suizidalität konkretisieren. Hinweise was die Dokumentation enthalten muss, um eine akute Selbstgefährdung glaubhaft darzustellen.
 
  
  
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'''5. ICD / OPS / DKR / Gesetze: '''  
 
'''5. ICD / OPS / DKR / Gesetze: '''  
  
OPS [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2017/block-9-60...9-64.htm#code9-61 9-61] Mindestmerkmale, eine DKR existiert nicht
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In den DKR sind Folgebehandlungen nur für Verletzungen / Verbrennungen / geplante Folgeeingriffe ([http://foka.medizincontroller.de/index.php/DKR_D005d D005]) oder bei Apoplex (0601) geregelt. Die SEG4 KDE [http://foka.medizincontroller.de/index.php/KDE-22 Nr.22] bezieht sich speziell auf ACVB-OP
 
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== Antwort ==
 
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Grundsätzlich ist mit Ausnahme der Konstellationen, die in den speziellen Kodierrichtlinien gesondert geregelt sind, die Hauptdiagnose nach der [https://www.medcontroller.de/catalogs/dkr-2017/allgemeine-kodierrichtlinien-fur-krankheiten/2017-d002f-hauptdiagnose/ DKR D002] auszuwählen.
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1. Weiterbehandlung nach Herzklappenersatz<br>
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Wird ein Patient zur postoperativen Weiterbehandlung nach Herzklappen-Op verlegt, dann bleibt im weiterbehandelnden Krankenhaus die Klappenerkrankung die HD, ergänzt durch einen Kode aus [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2017/block-z80-z99.htm#Z95 Z95.-]. Wird der Patient wegen einer postoperativ aufgetretenen Komplikation verlegt,ist diese die HD.
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2. Weiterbehandlung nach Sepsis<br>
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Bei einer Weiterbehandlung nach einer Sepsis ist entweder die noch behandelte Infektion oder die Folgezustände der Sepsis (Organdysfunktionen) zu kodieren, wenn zum Zeitpunkt der Verlegung keine Sepsiskriterien nachweisbar sind.
  
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(Stand: 12.06.2017)
  
 
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Aktuelle Version vom 12. Juni 2017, 13:41 Uhr

Thema: HD bei Verlegung zur Weiterbehandlung

1. Anfrage vom: 24.04.2017

Stand: 12.06.2017


2. Problembeschreibung:

Patient wird zur Weiterbehandlung extern verlegt.


3. Frage: Wie ist die HD zu wählen, wenn der Patient zur Weiterbehandlung verlegt wird (z.B. in eine Spezialklinik oder auch heimatnah zur Rekonvaleszenz)?


Speziell bei 1. Z.n. Herzklappen-Operation / 2. Sepsis, ohne dass im zweiten KH die Sepsiskriterien erfüllt sind


4. ggf. Lösungsansatz:


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

In den DKR sind Folgebehandlungen nur für Verletzungen / Verbrennungen / geplante Folgeeingriffe (D005) oder bei Apoplex (0601) geregelt. Die SEG4 KDE Nr.22 bezieht sich speziell auf ACVB-OP

Antwort

Grundsätzlich ist mit Ausnahme der Konstellationen, die in den speziellen Kodierrichtlinien gesondert geregelt sind, die Hauptdiagnose nach der DKR D002 auszuwählen.

1. Weiterbehandlung nach Herzklappenersatz
Wird ein Patient zur postoperativen Weiterbehandlung nach Herzklappen-Op verlegt, dann bleibt im weiterbehandelnden Krankenhaus die Klappenerkrankung die HD, ergänzt durch einen Kode aus Z95.-. Wird der Patient wegen einer postoperativ aufgetretenen Komplikation verlegt,ist diese die HD.

2. Weiterbehandlung nach Sepsis
Bei einer Weiterbehandlung nach einer Sepsis ist entweder die noch behandelte Infektion oder die Folgezustände der Sepsis (Organdysfunktionen) zu kodieren, wenn zum Zeitpunkt der Verlegung keine Sepsiskriterien nachweisbar sind.

(Stand: 12.06.2017)


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