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Neuroanatomisch handelt es sich bei der Poliomyelitis nicht um eine Querschnittlähmung, da der Schaden nur die Vorderhornzellen des Rückenmarks betrifft. Auch beim Guillain-Barré-Syndrom und der CIDP liegt | Neuroanatomisch handelt es sich bei der Poliomyelitis nicht um eine Querschnittlähmung, da der Schaden nur die Vorderhornzellen des Rückenmarks betrifft. Auch beim Guillain-Barré-Syndrom und der CIDP liegt | ||
keine Erkrankung des Rückenmarks vor, sondern eine peripher-neurologische Erkrankung der Nervenbahnen. Die 5. Stellen 0-3 sind auf den Rückenmarkquerschnitt beschränkt. | keine Erkrankung des Rückenmarks vor, sondern eine peripher-neurologische Erkrankung der Nervenbahnen. Die 5. Stellen 0-3 sind auf den Rückenmarkquerschnitt beschränkt. | ||
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Aktuelle Version vom 20. Juni 2017, 12:53 Uhr
Schlagworte: Paraparese, Guillain-Barré-Syndrom, CIDP
Erstellt: 25.08.2016
Aktualisiert:
Problem/Erläuterung
Wie ist eine schlaffe Paraparese nach Polioinfektion, beim Guillain-Barré-Syndrom oder bei der chronischen inflammatorischen Polyneuropathie (CIDP) zu kodieren?
Kodierempfehlung SEG-4:
Der zutreffende Kode ist bei allen drei genannten Fallkonstellationen jeweils G82.09 Schlaffe Paraparese und Paraplegie, nicht näher bezeichnet.
Neuroanatomisch handelt es sich bei der Poliomyelitis nicht um eine Querschnittlähmung, da der Schaden nur die Vorderhornzellen des Rückenmarks betrifft. Auch beim Guillain-Barré-Syndrom und der CIDP liegt keine Erkrankung des Rückenmarks vor, sondern eine peripher-neurologische Erkrankung der Nervenbahnen. Die 5. Stellen 0-3 sind auf den Rückenmarkquerschnitt beschränkt.
Siehe auch Kodierempfehlung 528.
Kommentierung FoKA:
Konsens (12.06.2017)
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