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Version vom 5. September 2018, 14:35 Uhr
Thema: Kodierung U50.- Motorische Funktionseinschränkung bei Geriatrischer Komplexbehandlung und Fallzusammenlegung nach FPV, hier FPV §3 (3) Rückverlegung
1. Anfrage vom: 08.08.2018
Stand:
2. Problembeschreibung:
Ein Patient wird zur Durchführung einer geriatrischen Komplexbehandlung stationär aufgenommen. Zu Beginn der Behandlung wird der Barthel-Index mit 40 Punkten gemessen (ICD-10 Kode U50.40), nach 5 Tagen Geriatrischer Komplexbehandlung muss der Patient wegen akuter Verschlechterung eines Myelodysplastischen Syndroms in ein anderes Krankenhaus verlegt werden, von dort erfolgt nach Akuttherapie die Rückverlegung nach 14 Tagen in die ursprüngliche Klinik zurück, die Geriatrische Komplexbehandlung wird erfolgreich fortgeführt. In diesem 2. Aufenthalt liegt der BI zu Beginn nun bei 15 Punkten (ICD U50.50) und bei Entlassung bei 50 Punkten.
3. Frage:
Es erfolgt eine Fallzusammenlegung nach §3 Abs. 3 FPV (Rückverlegung innerhalb 30 Tagen). Nach Satz 1 hat das wiederaufnehmende Krankenhaus die Falldaten des ersten Krankenhausaufenthalts und aller weiteren, innerhalb dieser Frist in diesem Krankenhaus aufgenommenen Fälle zusammenzufassen und eine Neueinstufung nach den Vorgaben des § 2 Abs. 4 Sätze 1 bis 7 in eine Fallpauschale durchzuführen sowie Absatz 2 Satz 1 anzuwenden.
Gemäß Hinweis unter U50.- erfolgt die einmalige Kodierung der motorischen Funktionseinschränkung innerhalb der ersten fünf stationären Behandlungstage; bei veränderten Werten innerhalb dieser Zeit ist der höchste Punktwert zu verschlüsseln. Bei geriatrischer oder frührehabilitativer Behandlung erfolgt die Kodierung analog zu Beginn dieser Behandlung.
Der Barthel zu Beginn der 1. Behandlung ist U50.30, zu Beginn der 2. Behandlung U50.50. Mit U50.50 ermittelt sich die DRG B44C (eff. RG 2,207), mit U50.50 die DRG B44DD (eff. RG 1,834)
Welcher Barthelindex-ICD ist für den abzurechnenden Gesamtfall anzusetzen – der aus Aufenthalt 1 oder der aus Aufenthalt 2? Beide wurden zu Beginn der jew. Behandlung(en) erhoben.
4. ggf. Lösungsansatz:
FPV macht keine Vorgaben.
ICD gibt o.g. Hinweis, ohne Regelung für Rückverlegung / Wiederaufnahme
OPS 8-550 macht keine Hinweise zur Kodierung des U50.- Kodes
Ggf. Lösung nach zeitlicher Sequenzierung „Führender Fall“ und „Folgender Fall“
5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:
Antwort
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